Ein Hausnotrufgerät dient dazu, Menschen, insbesondere ältere oder gesundheitlich eingeschränkte Personen, in Notfällen schnell Hilfe zu rufen. Es ermöglicht dem Nutzer, z.B. im Falle eines Sturzes, eines medizinischen Notfalls oder anderer Situationen, in denen Unterstützung benötigt wird, mit einem Ansprechpartner, z.B. einer Pflegefachkraft des ambulanten Pflegedienstes, in Kontakt zu treten.
Ein Hausnotrufgerät bietet Sicherheit und ein höheres Maß an Selbstständigkeit im Alltag.
Sofortige Verbindung zu einer Notrufzentrale bzw. zum 24 Stunden Bereitschaftsdienst von Mobilé z.B. bei Sturz, Unwohlsein oder Gefahr
24-Stunden-Erreichbarkeit – auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen
Schnellere Alarmierung von Rettungsdienst, Angehörigen oder Pflegekräften
Besonders wichtig, wenn Senioren oder Pflegebedürftige alleine wohnen
Sicherheit, falls keine regelmäßigen persönlichen Kontakte bestehen
Angehörige wissen, dass im Notfall Hilfe durch Pflegefachpersonal mit medizinischer und pflegerischer Kompetenz gewährleistet ist
Weniger Sorge, wenn man nicht ständig vor Ort sein kann
Sinnvoll vor allem bei erhöhtem Sturzrisiko, Herz-Kreislauf-problemen oder anderen Erkrankungen
Einsatz auch bei Demenz oder Orientierungsschwierigkeiten
Mobilé verwahrt einen Schlüssel im Schlüsseltresor, um im Notfall die Wohnung / das Haus zu öffnen
Vermeidung von Schäden durch Polizei/Feuerwehr beim Öffnen
Hausnotruf als Teil des individuellen Pflege- und Betreuungsbedarfs
Mobilé koordiniert Technik, Installation und Einweisung und ist Ansprechpartner bei Problemen
In Kooperation mit VITAKT Hausnotruf bietet Mobilé eine durchgängige Notrufbereitschaft an. Vitakt stellt die notwendigen Geräte bereit und hält die telefonische Hilfevermittlung über die Notrufzentrale vor. Mobilé installiert das Hausnotgerät in der Häuslichkeit und erklärt den Umgang mit diesem (Der Anschluss- und Einrichtungsservice durch Mobilé ist kostenlos).
Ab Pflegegrad I wird die Gebühr in Höhe von monatlich 25,50 EUR für das Hausnotrufgerät nach Antragstellung in der Regel von der Pflegekasse übernommen. Wir helfen bzw. übernehmen die Antragsstellung.
Die Kosten für die 24-Stunden-Rufbereitschaft sowie die anfallenden Einsatzkosten werden in der Regel nicht von der Pflegeversicherung übernommen. Für die 24-Stunden-Rufbereitschaft durch Mobilé fallen monatlich 36,50 EUR an.
Beim Auslösen des Notrufes wird von der Hausnotrufzentrale die examinierte Pflegefachkraft von Mobilé direkt angerufen, die die von uns versorgte Person unverzüglich aufsucht und Hilfestellung gibt. Unsere Pflegefachkräfte verschaffen sich schnell einen Überblick über die Notsituation, können ggfl. Erste Hilfe leisten, bei einem Sturz durch sicheres Handeln aufhelfen. Auch kleinere Verletzungen können fachgerecht versorgt werden. Die Pflegefachkräfte entscheiden, ob ein Arzt kontaktiert oder ein Krankenhausaufenthalt organisiert werden muss. Sie stellen Kontakt zu Angehörigen her. Die Pflegefachkräfte führen eine pflegefachliche Einschätzung der Gesamtsituation durch.
Im Falle eines Notrufes und dem damit verbundenen Ausrücken unserer diensthabenden Pflegefachkraft entstehen Kosten von 79,00 € je angefangene Stunde. An- und Abfahrt sind enthalten. In der Zeit von 22:00 Uhr – 06:00 Uhr, an Wochenenden und an Feiertagen fällt ein Zuschlag in Höhe von 20,00 € je angefangene Stunde an.
Auch bei Fehlalarm (z.B. dem versehentlichen Auslösen des Notrufes über das Hausnotrufgerät fällt diese Gebühr an, sofern ein Kontakt mit der diensthabenden Pflegefachkraft durch die Notrufzentrale hergestellt wurde.
Die Rechnungslegung erfolgt im Folgemonat der Leistungserbringung.
Die Benennung von Mobilé als Notruf- oder Einsatzkontakt bei Drittanbietern von Hausnotrufsystemen (z. B. DRK Hausnotruf) mit eigener Notrufverfolgung ist ausdrücklich untersagt.
Erfolgt entgegen dieser Regelung eine Hinterlegung von Mobilé als 24 Stunden Notrufkontakt bei einem externen Hausnotrufanbieter und wird der Pflegedienst infolge dessen alarmiert, ist der Notrufteilnehmer zur Zahlung der gemäß aktueller Leistungs- und Entgeltliste gültigen Gebühren für die Rufbereitschaft sowie die Einsatzkosten rückwirkend verpflichtet. Diese Gebühren werden mit Alarmierung fällig, unabhängig vom tatsächlichen Pflegebedarf oder der Einsatznotwendigkeit.
Wir laden ein zu leckerem Glühwein, Kakao, Kinderpunsch, alkoholfreien Getränken, Kleinigkeiten zum Essen und musikalischer Untermalung in einer weihnachtlichen Atmosphäre an unserem Glühweinstand.
Einladung zum gemeinsamen, gemütlichen Beisammensein