Menschen mit Behinderungen möchten auch bei Einschränkungen der Mobilität und der Verschlechterung des physischen und psychischen Leistungsvermögens ihre Selbständigkeit so weit wie möglich erhalten.
Sie werden häufig von ihren Angehörigen punktuell unterstützt. Noch nie zuvor haben so viele Angehörige, meist langfristig, Hilfe und Pflege gegenüber Familienmitgliedern geleistet. Doch für den Menschen, der behindert, pflegebedürftig oder hilfsbedürftig ist, und für die helfenden Angehörigen muss es ein Netz von unterstützenden Maßnahmen geben, die individuell nach den Bedürfnissen des Betroffenen abgerufen werden können. Hierbei handelt es sich nicht nur um die ambulante und teilstationäre Pflege und Hilfe. Es muss der ganze Mensch gesehen werden.
Ein Mensch, der soziale Kontakte hat, Herausforderungen annimmt, beweglich bleibt, Freude hat, ist weniger gefährdet, zu erkranken. Alltagshilfe, die auf vielseitige Bedürfnisse des Menschen eingeht, kann Heimunterbringung vermeiden, schafft Integration und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Sie bedeuten nicht nur Hilfe durch andere, sondern auch Hilfe zur Selbsthilfe, das Ansprechen und die Einforderung der Erwachsenenanteile in jedem Menschen.
Der häusliche Pflegedienst bietet Begleitung, Unterstützung und Hilfe da an, wo der Hilfesuchende oder dessen Angehöriger sie benötigen. Von daher wird eine Palette von Dienstleistungen vorgehalten, die über die Krankenkasse, die Pflegekasse, die Sozialhilfe oder über Eigenleistung finanziert werden. In Absprache soll die Hilfeleistung dann erbracht werden, wenn der Betroffene sie benötigt. Feste Zeiten werden hierfür vereinbart. Auch für die Durchführung der Dienstleistung besteht eine feste Zeiteinheit. So entsteht Verlässlichkeit.
Die qualifizierten Fachkräfte im ambulanten Pflegedienst sprechen ab, was der Hilfesuchende selbständig bewerkstelligen kann, wo er unterstützt werden will und wo Fähigkeiten stabilisiert oder verbessert werden sollen, um die Selbständigkeit zu erhöhen. Ganz bewusst betreut der Häusliche Pflegedienst ausschließlich Steinfurter BürgerInnen in den Ortsteilen Borghorst und Burgsteinfurt. Dies ermöglicht für die Fachkräfte der beiden Teams kurze Wege, Einsparungen in den Wegzeiten und der Verzicht auf Dienstwagen. Diese Ersparnisse kommen den Pflegebedürftigen zugute.
Der ambulante Pflegedienst kann seine Leistungen mit der Krankenkasse nach SGB V § 37 und der Pflegekasse nach SGB XI abrechnen.
Mieterfrühstück "Betreutes Wohnen" für alle Mieter und Mieterinnen im Betreuten Wohnen