Beratungseinsatz nach §37,3 SGB XI
Beratungsgespräch
Wer zuhause gepflegt wird und Pflegegeld bezieht, erhält in regelmäßigen Abständen ein verpflichtendes Beratungsgespräch zur Pflege. Der Beratungsbesuch ist eine Form der praktischen und pflegefachlichen Unterstützung, bei der die Qualität der Pflege zuhause gestärkt und gewährleistet werden soll. Während des Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI können Pflegepersonen hilfreiche Tipps für ihre persönliche Pflegesituation erhalten.
Pflegebedürftige, die zuhause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen nach § 37 Absatz 3 SGB XI in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen. Dies wird oft auch als „Beratungseinsatz“ oder „Beratungsbesuch“ bezeichnet.
Der Beratungsbesuch findet in der eigenen Häuslichkeit statt und wird meist von einer Pflegefachkraft unseres Vereins durchgeführt. Ziel ist es, die Qualität in der häuslichen Pflege zu sichern und die Pflegepersonen zu unterstützen. Der Beratungsbesuch ist ab Pflegegrad 2 verpflichtend.
Ablauf und Inhalte der Beratung
In dem Beratungsbesuch wird die Pflege- und Betreuungssituation allgemein eingeschätzt: Der Pflegefachkraft beurteilt, ob Pflege und Betreuung durch pflegende Angehörige sichergestellt sind. Hält die Pflegefachkraft die Situation für nicht gesichert, muss dieses begründet werden. Die Pflegefachkraft kann Maßnahmen empfehlen, die die häusliche Situation verbessern. Dazu gehören z. B. der Bezug von Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder Wohnraumanpassungen zum Abbau von Barrieren.
Darüber hinaus werden u. a. folgende Themen besprochen:
- Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades
- Bedarf von (Pflege-)Hilfsmitteln, z. B. technische Hilfsmittel wie ein Rollator oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Tipps für typische Situationen im Pflegealltag
- Hebe- und Lagerungstechniken, z. B. Kinästhetik und Mobilisation
- Hinweise auf Pflegekurse und Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI und Treffen von pflegenden Angehörigen
Die Ergebnisse des Gesprächs werden in einem Formular festgehalten und an die Pflegekasse übermittelt. Der Beratungseinsatz ist kostenlos.
Vorteile des Beratungseinsatzes für die Pflege zuhause
Bei dem Beratungseinsatz haben Pflegebedürftige und Pflegepersonen die Möglichkeit, nach Tipps und Hinweisen zur Verbesserung der persönlichen Situation zu fragen. Durch die festgelegten Termine (alle sechs Monate bei Pflegegrad II + III sowie alle drei Monate bei Pflegegrad IV + V) können Maßnahmen gemeinsam mit dem Pflegefachkraft in der Folgeberatung überprüft und ggf. angepasst werden.