Berufs­vor­be­rei­ten­des Sozia­les Jahr

FSJBFD

Rich­tung Beruf

Noch kei­nen genau­en Plan wie es wei­ter­ge­hen soll?

Nut­ze das Pra­ki­kum, um Ideen für dei­ne beruf­li­che Zukunft zu bekom­men und die Zeit bis zum Aus­bil­dungs- oder Stu­di­en­be­ginn sinn­voll zu überbrücken.

Du kannst dich sozi­al enga­gie­ren und einen Ein­blick in sozia­le und pfle­ge­ri­sche Beru­fe bekom­men, dich ein­fach aus­pro­bie­ren und wei­ter­ent­wi­ckeln, neue Leu­te ken­nen ler­nen, Ver­ant­wor­tung übernehmen…

Das Frei­wil­li­ge Sozia­le Jahr (FSJ) bzw. der Bun­des­frei­wil­li­gen­dienst ist ein Ori­en­tie­rungs­jahr zwi­schen Schu­le, Aus­bil­dung, Stu­di­um und Beruf. Hier erpro­ben jun­ge Men­schen ihre ers­ten Schrit­te in die zukünf­ti­ge Arbeits­welt, ange­lei­tet durch lang­jäh­ri­ge berufs­er­fah­re­ne Mit­ar­bei­te­rIn­nen des Ver­eins Mobilé e.V. Steinfurt.

Das Prak­ti­kum bie­tet die Mög­lich­keit, Erfah­run­gen im Berufs­all­tag zu sam­meln und sich pra­xis­be­zo­gen auf Beruf, Aus­bil­dung oder Stu­di­um vorzubereiten.

Die Pra­xis­fel­der

im Tages­pfle­ge­haus

Beglei­tung und Unter­stüt­zung von älte­ren Men­schen über Tag. Hier wird der Besuchs­tag gemein­sam gestaltet.

Das Wohn­haus (Wohn­ge­mein­schaft für geron­to­psych­ia­trisch erkrank­te Menschen)

Beglei­tung und Unter­stüt­zung von älte­ren Men­schen, die geron­to­psych­ia­trisch erkrankt sind, in der eige­nen Häus­lich­keit der Wohngemeinschaft.

Ziel­grup­pe

Das Jahr rich­tet sich an jun­ge Men­schen zwi­schen 16 und 25 Jahren.

Vor­aus­set­zun­gen

  • Been­de­te Schulpflicht
  • Inter­es­se am Ein­satz­ge­biet im sozia­len Bereich und der Beglei­tung und Unter­stüt­zung von älte­ren Men­schen mit Pfle­ge­be­dürf­tig­keit, Behin­de­rung oder geron­to­psych­ia­trisch / neu­ro­lo­gi­schen Erkrankungen.

Zeit­span­ne

Das FSJ dau­ert in der Regel 12 Mona­te, kann auf Wunsch und nach Abspra­che mit der Ein­rich­tung ver­län­gert wer­den (max. 18 Monate).
Die wöchent­li­che Arbeits­zeit beträgt 38,5 Stunden.

Leis­tun­gen

Das Frei­wil­li­ge Sozia­le Jahr (FSJ) bzw. der Bun­des­frei­wil­li­gen­dienst (BFD) wird mit einem monat­li­chen Taschen­geld in Höhe von 185€ sowie mit einem Ver­pfle­gungs­kos­ten­zu­schuss in Höhe von 285,00 € ver­gü­tet. In Sum­me ste­hen dem Frei­wil­li­gen rund 470,00€ (net­to) monat­lich zur frei­en Ver­fü­gung. Die Bei­trä­ge zur Sozi­al­ver­si­che­rung wer­den von Mobilé über­nom­men. Das Kin­der­geld wird i.d.R. wei­ter gezahlt. Eine Unter­kunft kann von Mobilé nicht gestellt werden.

Qua­li­fi­zie­rung

  • Ein­füh­rung in die Praxis
  • Kon­ti­nu­ier­li­che, fach­li­che Anleitung
  • Fort­bil­dung im Rah­men der Bil­dungs­se­mi­na­re (25 Tage).

Zeug­nis

Nach Been­di­gung des Prak­ti­kums wird ein qua­li­fi­zier­tes Zeug­nis ausgestellt.

Wei­te­re Informationen

Für das Jahr 2024 / 2025 kön­nen ger­ne Anfra­gen gestellt werden!


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