gene­ra­lis­ti­sche Ausbildung

Nach­wuchs­för­de­rung ist erklär­tes Vereinsziel

Aus­bil­dung zum Pfle­ge­fach­mann / Pfle­ge­fach­punkt mit Schwer­punkt Altenpflege

Die  „Gene­ra­lis­ti­sche Pfle­ge­aus­bil­dung“ beschreibt die Reform im Rah­men der Pfle­ge­aus­bil­dung, die die bis­he­ri­gen Aus­bil­dun­gen der Alten‑, Kran­ken- und Kin­der­kran­ken­pfle­ge ver­bin­det. Mit dem neu­en Berufs­ab­schluss „Pfle­ge­fach­frau“ oder „Pfle­ge­fach­mann“ kön­nen die exami­nier­ten Fach­kräf­te in allen Pfle­ge­be­rei­chen arbei­ten. Gere­gelt ist die gene­ra­lis­ti­sche Aus­bil­dung im Pfle­ge­be­ru­fe­re­form­ge­setz, das im Juni 2017 vom Bun­des­tag beschlos­sen wur­de. Die neue Aus­bil­dung star­tet ab Janu­ar 2020.

Die Aus­zu­bil­den­den wer­den in den ers­ten bei­den Aus­bil­dungs­jah­ren gemein­sam gene­ra­lis­tisch aus­ge­bil­det. Set­zen die Aus­zu­bil­den­den im letz­ten Aus­bil­dungs­drit­tel die­se Aus­bil­dung fort, erwer­ben sie den Berufs­ab­schluss „Pfle­ge­fach­frau“ bzw. „Pfle­ge­fach­mann“. Sie kön­nen sich aber auch für einen Schwer­punkt in der Pfle­ge von alten Men­schen oder der Ver­sor­gung von Gesund­heits- und Kinderkrankenpfleger/in ent­schei­den. Hier­zu absol­vie­ren die Aus­zu­bil­den­den einen Spe­zi­al­ab­schluss in der Alten­pfle­ge oder der Gesund­heits- und Kinderkrankenpflege.

Mobilé bie­tet je Aus­bil­dungs­zy­klus fünf Aus­zu­bil­de­nen durch die Berei­che ambu­lan­te Lang­zeit­pfle­ge, teil­sta­tio­nä­re Pfle­ge (Tages­pfle­ge) sowie Ein­sät­ze in der Geron­to­psych­ia­trie (Wohn­ge­mein­schaft für Men­schen mit demen­zi­el­len Erkran­kun­gen) eine umfas­sen­de prak­ti­sche Beglei­tung der Berufs­aus­bil­dung. Im Aus­bil­dungs­plan wer­den die Lern­auf­ga­ben den ein­zel­nen Aus­bil­dungs­or­ten zugewiesen.

Kom­mu­ni­ka­ti­on, Kör­per­pfle­ge, haus­wirt­schaft­li­che Tätig­kei­ten und die Beglei­tung im All­tag sind maß­ge­schnei­dert. Die Ein­rich­tung an der Johan­ni­ter­stra­ße betreibt neben dem ambu­lan­ten Pfle­ge­dienst ein Tages­pfle­ge­haus, eine Wohn­an­la­ge Betreu­tes Woh­nen und ist enga­giert im Wohn­haus für Demen­zi­ell erkrank­te Menschen.

Tim Schei­pers gra­tu­lier­te zur bestehen­den Prü­fung und hies die neu­en Aus­zu­bil­de­nen willkommen.


Fak­ten zur neu­en Ausbildung

War­um wird die Aus­bil­dung neu gestaltet?

Zwi­schen den ver­schie­de­nen Aus­bil­dun­gen im Pfle­ge­sek­tor gab es schon immer vie­le Über­schei­dun­gen, und prak­ti­sche Erfah­run­gen in einem Bereich las­sen sich nutz­brin­gend in ande­re Ver­sor­ungs­be­rei­che der Pfle­ge über­tra­gen. Die Anfor­de­run­gen an die pfle­ge­ri­sche Ver­sor­gung unter­lie­gen einem ste­ti­gen Wan­del und haben sich in den letz­ten Jah­ren ver­än­dert In Pfle­ge­ein­rich­tun­gen und durch ambu­lan­te Diens­te wer­den Men­schen zuneh­mend auch medi­zi­nisch ver­sorgt. Umge­kehrt steigt in medi­zi­ni­schen Ver­sor­gungs­ein­rich­tun­gen wie Kran­ken­häu­sern der Anteil der Men­schen, die pfle­ge­be­dürf­tig sind – etwa auf­grund einer Demenz­er­kran­kung oder ihres hohen Alters. Die Tren­nung zwi­schen aku­ter Pfle­ge und Lang­zeit­pfle­ge weicht zuneh­mend auf. Es ist in den letz­ten Jah­ren zuneh­mend zu einer Ver­net­zung zwi­schen den ver­schie­de­nen pfle­ge­ri­schen Ver­sor­gungs­be­rei­chen gekommen.

In der Aus­bil­dung nach dem PflBG wer­den die erfor­der­li­chen Kom­pe­ten­zen vermittelt

  • für die selbst­stän­di­ge, umfas­sen­de und pro­zess­ori­en­tier­te Pflege
  • von Men­schen aller Altersstufen
  • in akut und dau­er­haft sta­tio­nä­ren sowie ambu­lan­ten Pflegesituationen.

Gene­ra­lis­tik

Gene­ra­lis­ti­sche Aus­bil­dung bedeu­tet, dass die Aus­zu­bil­den­den nach der erfolg­reich abge­schlos­se­nen Aus­bil­dung in allen Berei­chen der Alten­pfle­ge und der Kran­ken­pfle­ge offen­ste­hen. Dies wird auch in der neu­en Berufs­be­zeich­nung deut­lich, die sich nicht mehr auf einen Pfle­ge­be­reich bezieht. Mit erfolg­reich abge­schlos­se­ner Aus­bil­dung erhal­ten die Aus­zu­bil­den­den die Erlaub­nis, die Berufs­be­zeich­nung „Pfle­ge­fach­frau“ bzw. „Pfle­ge­fach­mann“ zu führen.

Die Aus­zu­bil­den­den, die sich nach zwei Jah­ren gene­ra­lis­ti­scher Aus­bil­dung für die Spe­zia­li­sie­rung zum Alten­pfle­ger bzw. zu Alten­pfle­ge­rin ent­schie­den haben, wer­den im drit­ten Aus­bil­dungs­jahr spe­zi­ell zur Pfle­ge alter Men­schen ausgebildet.

Neben dem Abschluss der Aus­bil­dung als Pfle­ge­fach­mann / Pfle­ge­fach­frau kann die neue Pfle­ge­aus­bil­dung auch als Gesund­heits- und Kin­der­kran­ken­pfle­ger /-pfle­ge­rin oder als Alten­pfle­ger / Alten­pfle­ge­rin abge­schlos­sen wer­den. Die­se Mög­lich­keit wird nach sechs Jah­ren überprüft.

Schwer­punkt / Spezialisierung

Aus­zu­bil­den­de, die durch eine ent­spre­chen­de Wahl des Trä­gers der Aus­bil­dung – ein Betrieb der sta­tio­nä­ren oder ambu­lan­ten Lang­zeit­pfle­ge – den Schwer­punkt ihrer Aus­bil­dung von Anfang an auf die Pfle­ge alter Men­schen gelegt haben, erhal­ten vor Beginn des letz­ten Drit­tels ihrer Aus­bil­dung ein Wahl­recht. Sie kön­nen ent­schei­den, ob sie die begon­ne­ne gene­ra­lis­ti­sche Aus­bil­dung zum Pfle­ge­fach­mann / zur Pfle­ge­fach­frau fort­set­zen oder ob sie ihre Aus­bil­dung neu aus­rich­ten auf einen Abschluss als Alten­pfle­ger / Alten­pfle­ge­rin. In die­sem Fall wer­den sie im letz­ten Drit­tel der Aus­bil­dung spe­zi­ell zur Pfle­ge alter Men­schen aus­ge­bil­det. Eine ent­spre­chen­de Rege­lung gilt für die Pädiatrie.

Der Abschluss als „Alten­pfle­ger/-in“ ist eben­so wie der Abschluss als „Gesund­heits- und Kinderkrankenpfleger/in“ in Bezug auf die Vor­be­halts­auf­ga­ben dem Abschluss als Pfle­ge­fach­mann / Pfle­ge­fach­frau gleichgestellt.

Der theo­re­ti­sche / schu­li­sche Unter­richt fin­det an einem Fach­se­mi­nar nach Aus­wahl des Aus­zu­bil­de­nen statt. Die Aus­bil­dung in Teil­zeit­form (30 Wochen­stun­den) dau­ert vier Jah­re, in Voll­zeit­form (38,5 Stun­den) drei Jah­re. Mobilé arbei­tet mit der Aka­de­mie für Pfle­ge und Gesund­heit in Müns­ter, dem ESTA Bil­dungs­werk Ems­det­ten sowie mit dem Cari­tas Fach­se­mi­nar Rhei­ne zusammen.

Dau­er der Ausbildung

Die Aus­bil­dung zum Pfle­ge­fach­mann bzw. zur Pfle­ge­fach­frau dau­ert drei Jah­re als Voll­zeit­aus­bil­dung. Als Teil­zeit­aus­bil­dung kann sie bis zu fünf Jah­re dauern.

Auf Antrag kann die Aus­bil­dung ver­kürzt wer­den, indem eine ande­re erfolg­reich abge­schlos­se­ne Aus­bil­dung oder erfolg­reich abge­schlos­se­ne Tei­le einer ande­ren Aus­bil­dung im Umfang ihrer Gleich­wer­tig­keit auf bis zu 2/3 der Aus­bil­dungs­dau­er ange­rech­net werden.


StellenAngebote

Aktuelle sind alle Stellen besetzt. Bewerben Sie sich initiativ.
Initia­tiv­be­wer­bung (m/w/d)
weitere Stellen