Die „Generalistische Pflegeausbildung“ beschreibt die Reform im Rahmen der Pflegeausbildung, die die bisherigen Ausbildungen der Alten‑, Kranken- und Kinderkrankenpflege verbindet. Mit dem neuen Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ können die examinierten Fachkräfte in allen Pflegebereichen arbeiten. Geregelt ist die generalistische Ausbildung im Pflegeberufereformgesetz, das im Juni 2017 vom Bundestag beschlossen wurde. Die neue Ausbildung startet ab Januar 2020.
Die Auszubildenden werden in den ersten beiden Ausbildungsjahren gemeinsam generalistisch ausgebildet. Setzen die Auszubildenden im letzten Ausbildungsdrittel diese Ausbildung fort, erwerben sie den Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“. Sie können sich aber auch für einen Schwerpunkt in der Pflege von alten Menschen oder der Versorgung von Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in entscheiden. Hierzu absolvieren die Auszubildenden einen Spezialabschluss in der Altenpflege oder der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.
Mobilé bietet je Ausbildungszyklus fünf Auszubildenen durch die Bereiche ambulante Langzeitpflege, teilstationäre Pflege (Tagespflege) sowie Einsätze in der Gerontopsychiatrie (Wohngemeinschaft für Menschen mit demenziellen Erkrankungen) eine umfassende praktische Begleitung der Berufsausbildung. Im Ausbildungsplan werden die Lernaufgaben den einzelnen Ausbildungsorten zugewiesen.
Kommunikation, Körperpflege, hauswirtschaftliche Tätigkeiten und die Begleitung im Alltag sind maßgeschneidert. Die Einrichtung an der Johanniterstraße betreibt neben dem ambulanten Pflegedienst ein Tagespflegehaus, eine Wohnanlage Betreutes Wohnen und ist engagiert im Wohnhaus für Demenziell erkrankte Menschen.
Tim Scheipers gratulierte zur bestehenden Prüfung und hies die neuen Auszubildenen willkommen.
Zwischen den verschiedenen Ausbildungen im Pflegesektor gab es schon immer viele Überscheidungen, und praktische Erfahrungen in einem Bereich lassen sich nutzbringend in andere Versorungsbereiche der Pflege übertragen. Die Anforderungen an die pflegerische Versorgung unterliegen einem stetigen Wandel und haben sich in den letzten Jahren verändert In Pflegeeinrichtungen und durch ambulante Dienste werden Menschen zunehmend auch medizinisch versorgt. Umgekehrt steigt in medizinischen Versorgungseinrichtungen wie Krankenhäusern der Anteil der Menschen, die pflegebedürftig sind – etwa aufgrund einer Demenzerkrankung oder ihres hohen Alters. Die Trennung zwischen akuter Pflege und Langzeitpflege weicht zunehmend auf. Es ist in den letzten Jahren zunehmend zu einer Vernetzung zwischen den verschiedenen pflegerischen Versorgungsbereichen gekommen.
In der Ausbildung nach dem PflBG werden die erforderlichen Kompetenzen vermittelt
Generalistische Ausbildung bedeutet, dass die Auszubildenden nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in allen Bereichen der Altenpflege und der Krankenpflege offenstehen. Dies wird auch in der neuen Berufsbezeichnung deutlich, die sich nicht mehr auf einen Pflegebereich bezieht. Mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung erhalten die Auszubildenden die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ zu führen.
Die Auszubildenden, die sich nach zwei Jahren generalistischer Ausbildung für die Spezialisierung zum Altenpfleger bzw. zu Altenpflegerin entschieden haben, werden im dritten Ausbildungsjahr speziell zur Pflege alter Menschen ausgebildet.
Neben dem Abschluss der Ausbildung als Pflegefachmann / Pflegefachfrau kann die neue Pflegeausbildung auch als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger /-pflegerin oder als Altenpfleger / Altenpflegerin abgeschlossen werden. Diese Möglichkeit wird nach sechs Jahren überprüft.
Auszubildende, die durch eine entsprechende Wahl des Trägers der Ausbildung – ein Betrieb der stationären oder ambulanten Langzeitpflege – den Schwerpunkt ihrer Ausbildung von Anfang an auf die Pflege alter Menschen gelegt haben, erhalten vor Beginn des letzten Drittels ihrer Ausbildung ein Wahlrecht. Sie können entscheiden, ob sie die begonnene generalistische Ausbildung zum Pflegefachmann / zur Pflegefachfrau fortsetzen oder ob sie ihre Ausbildung neu ausrichten auf einen Abschluss als Altenpfleger / Altenpflegerin. In diesem Fall werden sie im letzten Drittel der Ausbildung speziell zur Pflege alter Menschen ausgebildet. Eine entsprechende Regelung gilt für die Pädiatrie.
Der Abschluss als „Altenpfleger/-in“ ist ebenso wie der Abschluss als „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in“ in Bezug auf die Vorbehaltsaufgaben dem Abschluss als Pflegefachmann / Pflegefachfrau gleichgestellt.
Der theoretische / schulische Unterricht findet an einem Fachseminar nach Auswahl des Auszubildenen statt. Die Ausbildung in Teilzeitform (30 Wochenstunden) dauert vier Jahre, in Vollzeitform (38,5 Stunden) drei Jahre. Mobilé arbeitet mit der Akademie für Pflege und Gesundheit in Münster, dem ESTA Bildungswerk Emsdetten sowie mit dem Caritas Fachseminar Rheine zusammen.
Die Ausbildung zum Pflegefachmann bzw. zur Pflegefachfrau dauert drei Jahre als Vollzeitausbildung. Als Teilzeitausbildung kann sie bis zu fünf Jahre dauern.
Auf Antrag kann die Ausbildung verkürzt werden, indem eine andere erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder erfolgreich abgeschlossene Teile einer anderen Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf bis zu 2/3 der Ausbildungsdauer angerechnet werden.
Mitgliedsversammlung des Vereins Mobilé
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