Hel­fen Sie uns, bes­ser zu werden!

Zuver­läs­sig­keit, Fair­ness, Offen­heit und Respekt sind Grundwerte.

Den­noch kann es pas­sie­ren, dass Mit­ar­bei­ten­de bewuss­tes, unbe­wuss­tes, unethi­sches oder unzu­läs­si­ges Ver­hal­ten zei­gen, bei­spiels­wei­se unsach­ge­mä­ßes Ver­hal­ten gegen­über ande­ren Mit­ar­bei­ten­den, Daten­schutz­ver­stö­ße, Dieb­stahl, Abrech­nungs­ver­stö­ße, etc.

Hin­wei­se, Pro­ble­me und Ver­stö­ße soll­ten fair und sach­ge­recht gelöst werden.

Eine Mel­dung ist auf Wunsch voll­kom­men anonym mög­lich. Im Mel­de­pro­zess kann durch ankreut­zen eine anony­me Mel­dung erzeugt wer­den. Auch die Spra­che ist frei wähl­bar, die Mel­dung kann somit in der eige­nen Spra­che abge­ge­ben werden.

Gemel­de­te Hin­wei­se hel­fen uns, bei Pro­ble­men schnel­le Abhil­fe zu schaf­fen und Lösun­gen zu finden.

Info: Im Mel­de­pro­zess wird ein Benut­zer­na­me und Pass­wort gene­riert, mit wel­chem im Nach­gang eine ein­fa­che und anony­me Kom­mu­ni­ka­ti­on mit uns erfol­gen kann.

Hin­weis­ge­ber­schutz­ge­setz

Was beinhal­tet das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hin­weis­ge­ber­schutz­ge­setz stellt den recht­li­chen Rah­men dar, der dar­auf abzielt, Per­so­nen zu schüt­zen, die in gutem Glau­ben Infor­ma­tio­nen über ille­ga­le Akti­vi­tä­ten, Fehl­ver­hal­ten oder Miss­stän­de in Unter­neh­men oder Orga­ni­sa­tio­nen offenlegen.

Es soll hin­weis­ge­ben­de Per­so­nen einen Mecha­nis­mus bie­ten, um poten­zi­el­le Ver­stö­ße oder ille­ga­le Hand­lun­gen zu mel­den, ohne dabei nega­ti­ve Kon­se­quen­zen befürch­ten zu müs­sen.

Das Gesetz ist eine Umset­zung der seit 2021 gel­ten­den EU-Whistleblower-Richtlinie.



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