In Kooperation mit einem Anbieter ihrer Wahl, z.B. Kreisverband Steinfurt e.V. des Deutschen Roten Kreuzes oder VITAKT Hausnotruf, garantiert Mobilé eine durchgängige Rufbereitschaft. Der Anbieter vermietet die notwendigen Geräte und hält die telefonische Hilfevermittlung vor. Beim Auslösen des Notrufes wird von der Hausnotrufzentrale die Pflegkraft von Mobilé direkt angerufen, die dann den/die LeistungsnehmerIn unverzüglich aufsucht und Hilfestellung gibt.
Durch die Bereitstellung der Geräte entstehen bei dem Anbieter der Hilfevermittlung weitere monatliche Kosten, z.B. 23,00€ im Basispaket des DRK Haus-Notruf-Dienstes oder Vitakt Basis. Diese Preise gelten für alle Notrufanbieter.
In der Regel werden bei bewilligtem Pflegegrad die monatlichen Grundkosten für das Notrufgerät von der Pflegekasse übernommen. Wir helfe Ihnen bei der Antragsstellung.
Bei Inanspruchnahme der Notrufbereitschaft über ein Hausnotrufgerät (über eine Notrufzentrale) oder direkte Wahl unserer Notrufnummer, wenn keine weitere Bezugsperson für die Notrufverfolgung hinterlegt ist. Mobilé ist vorrangig.
Bei Inanspruchnahme der Notrufbereitschaft über ein Hausnotrufgerät (über eine Notrufzentrale) oder direkte Wahl unserer Notrufnummer, wenn eine oder mehrere Personen für die Notrufverfolgung vorrangig hinterlegt ist.> 10€ monatlich zzgl. Gebühr für das Hausnotrufgerät (23€ mtl.)
In beiden Paketen ist die ordnungsgemäße Schlüsselverwahrung in unserem Schlüsseltresor sowie die Notrufbereitschaft durch eine Pflegefachkraft an 365 Tagen bzw. 24 Stunden am Tag enthalten.
Die Fachkraft hat im Notfall Zugriff auf den Tresor, um schnell an den Schlüssel zu gelangen.
Im Falle eines Notrufes und dem damit verbundenen Ausrücken unserer diensthabenden Pflegefachkraft fällt eine Pauschale pro Einsatz in Höhe von 40,00 € je angefangene Stunde an. An- und Abfahrt sind enthalten.
Auch bei Fehlalarm (z.B. dem versehentlichen Auslösen des Notrufes über das Hausnotrufgerät) fällt diese Gebühr an, sofern ein Kontakt mit der diensthabenden Pflegefachkraft durch die Notrufzentrale hergestellt wurde.
Die Rechnungslegung erfolgt im Folgemonat der Leistungserbringung.
Für LeistungsnehmerInnen, welche pflegerische oder hauswirtschaftliche Leistungen (nach dem SGB XI) über Mobilé beziehen bzw. unsere Tagespflegeeinrichtung besuchen oder Mieter im Betreuten Wohnen sind, fallen keine monatlichen Grundkosten für die Notrufbereitschaft an.
Für LeistungsnehmerInnen welche nur Leistungen der Behandlungspflege nach dem SGB V (vom Arzt verordnete Leistungen) beziehen oder Mobilé für die Durchführung der Beratungsgespräche nach 37,3 SGB XI beauftragt wurde, gilt diese Regelung nicht.
Bei vorhandenem Pflegegrad werden die Kosten für die monatliche Bereitstellung des Hausnotrufgerätes nach Antragstellung und Genehmigung in der Regel von der Pflegekasse übernommen. Gerne helfen wir ihnen bei den schriftlichen Modalitäten.
Die monatlichen Kosten für die Bereitschaft bzw. Einsatzkosten werden nicht von der Pflegeversicherung übernommen.
Wir weisen darauf hin, dass wir keine Garantie für eine kurze Wegzeit geben können. Je nach Tageszeit bzw. Wochentag kann die Wegzeit durchaus 30 Minuten betragen. Die von Mobilé eingesetzten Fachkräfte müssen sich an die Straßenverkehrsordnung halten.
Auch Einfluss durch höhere Gewalt, wie der Ausfall der Mobilfunkversorgung (welcher zur Erreichbarkeit der Pflegefachkräfte dient), liegt nicht im Verantwortungsbereich von Mobilé.
Ergänzend werden weitere Dienstleistungen angeboten:
Weitere Informationen erhalten sie vor Ort in unseren Geschäftsstellen oder telefonisch unter 02551–7366.