Unterkunft und Verpflegung
- Die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung können über den Entlastungsbetrag nach §45b im SGB XI (bis zu monatlich 131,00 €) abgerechnet werden.
Fahrtkosten
- Die Fahrtkosten sind abrechnungsfähig über die durch den bewilligten Pflegegrad zur Verfügung stehenden Anspruch an Sachleistungen. Die Beförderung einer Person im Rollstuhl kostet keinen Aufpreis.
- Der Fahrdienst wird in Eigenregie durch Mobilé angeboten. Es wird kein externes Taxi Unternehmen eingesetzt.
Investionskosten
- Entgelt für die Anschaffung und Unterhaltung der Räumlichkeiten und der Einrichtung der Tagespflege. Dieser Betrag wird durch den Kreis Steinfurt refinanziert.
Die Kosten in Höhe von derzeit 4,81 € je Besuchstag müssen vom Tagespflegegast getragen werden, sofern kein Pflegegrad vorliegt.
Entlastungsbudget / Verhinderungspflege
- Der Besuch der Mobilé Tagespflege (ausgenommen Kosten für Unterkunft und Verpflegung) ist über das ab Pflegegrad II zur Verfügung stehende Entlastungsbudget (Verhinderungspflege) abrechnungsfähig. Im Jahr stehen 3.539 € zur Verfügung.
Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger
- Im Einzelfall und nach Prüfung kann eine Kostenübernahme im Rahmen der „Hilfe zur Pflege“ (§ 61 ff. SGB XII) erfolgen.
Beispiele (Stand 01.05.2026)
Beispiel 1:
Der Besuch 2x wöchentlich inkl. Fahrdienst (14,00€ je Fahrt) bei Pflegegrad II kostet monatlich 1074,19 €, die Pflegekasse übernimmt 721,00 €
Unterkunft und Verpflegung summiert sich auf 353,19 €, die Pflegekasse übernimmt 131,00 €.
Die Zuzahlung beläuft sich auf insgesamt 462,41 € monatlich (Ohne Fahrdienst: 109,23 €).
Beispiel 2:
Der Besuch 1x wöchentlich inkl. Fahrdienst (14,00 € je Fahrt) bei Pflegegrad II kostet monatlich 537,09 €, die Pflegekasse übernimmt bis zu 721,00 €
Unterkunft und Verpflegung summiert sich auf 120,11 € – die Pflegekasse übernimmt diesen Betrag vollständig (max. 131,00 €).
Der Besuch 1x wöchentlich wird somit vollständig von der Pflegekasse übernommen.
Beispiel 3:
Der Besuch 3x wöchentlich inkl. Fahrdienst (14,00€ je Fahrt) bei Pflegegrad III kostet monatlich 1.669,99 € – die Pflegekasse übernimmt 1.357,00 €
Unterkunft und Verpflegung summiert sich auf 360,34 €, die Pflegekasse übernimmt 131,00 €.
Die Zuzahlung beläuft sich auf insgesamt 542,34 € monatlich (Ohne Fahrdienst: 235,34 €).
Gültig ab: 01.01.2026
Stand: 01.02.2026