Die Entgelte für die Leistungen richten sich nach den mit den Kostenträgern (zuständigen Pflegekassen und Sozialhilfeträgern) getroffenen Vergütungsvereinbarungen.
Das Leistungsentgelt je Besuchstag (gültig ab 01.01.2021)
beträgt bei monatlicher Abrechnung im Rahmen des Vertrages pro Tag und Gast:
Entgelt für Unterkunft und Verpflegung
Unterkunft 11,59 € und Verpflegung 8,85 €, insgesamt 20,34 € tägl.
Abrechnungsfähig über den Entlastungsbetrag nach §45b im SGB XI, monatlich 125 €.
Entgelt Ausbildungsumlage (AltPflAusglVO + PflAFinV)
6,36 € pro Tag und Gast (0,26 € + 6,10 €)
Abrechnungsfähig über die durch den bewilligten Pflegegrad zur Verfügung stehenden Anspruch an Sachleistungen.
Pflegeleistungen im Bereich des SGB XI
- Pflegegrad 1
53,08 € tägl. Gesamt: 79,48 €, Übernahme durch die Pflegekasse bis zu 125€ monatlich
- Pflegegrad 2
55,87 € tägl. Gesamt: 82,27 €, Übernahme durch die Pflegekasse bis zu 689€ monatlich
- Pflegegrad 3
58,66 € tägl. Gesamt: 85,06 €, Übernahme durch die Pflegekasse bis zu 1.298€ monatlich
- Pflegegrad 4
61,46 € tägl. Gesamt: 87,86 €, Übernahme durch die Pflegekasse bis zu 1.612€ monatlich
- Pflegegrad 5
64,25 € tägl. Gesamt: 90,65 €, Übernahme durch die Pflegekasse bis zu 1.995€ monatlich
Hol- und Bringdienst
- Burgsteinfurt / pro Fahrt 10,00 €
- Borghorst + Leer / pro Fahrt (bis 7km) 12,00 €
- Weitere Umgebung / pro Fahrt (über 7km) 15,00 €
Die Fahrtkosten sind abrechnungsfähig über die durch den bewilligten Pflegegrad zur Verfügung stehenden Anspruch an Sachleistungen.
Investionskosten
- Entgelt für die Anschaffung und Unterhaltung der Räumlichkeiten und der Einrichtung der Tagespflege (Investitionskosten). Dieser Betrag wird durch den Kreis Steinfurt refinanziert.
Die Kosten in Höhe von derzeit 3,32 € je Besuchstag müssen vom Tagespflegegast getragen werden, sofern kein Pflegegrad vorliegt.
Beispiel an 2 Besuchstagen der Woche
- Der Besuch 2x wöchentlich inkl. Fahrdienst (10€ je Fahrt, Wohnort des Gastes ist Burgsteinfurt) bei Pflegegrad II kostet monatlich 709,51 €, die Pflegekasse übernimmt monatlich 689,00 €.
- Kosten für die Unterkunft und Verpflegung summieren sich monatlich auf 176,14€, die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 125,00€, sofern dieser Entlastungsbetrag nicht anderweitig genutzt wird.
- Die private Zuzahlung beläuft sich monatlich bei 2 Besuchstagen in der Woche auf insgesamt 71,66€ monatlich.
Gültig ab: 01.01.2022
Stand: 19.01.2022