Unterkunft und Verpflegung
- Die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung können über den Entlastungsbetrag nach §45b im SGB XI (bis zu monatlich 131,00 €) abgerechnet werden.
Fahrtkosten
- Die Fahrtkosten sind abrechnungsfähig über die durch den bewilligten Pflegegrad zur Verfügung stehenden Anspruch an Sachleistungen. Die Beförderung einer Person im Rollstuhl kostet keinen Aufpreis.
- Der Fahrdienst wird in Eigenregie durch Mobilé angeboten. Es wird kein externes Taxi Unternehmen eingesetzt.
Investionskosten
- Entgelt für die Anschaffung und Unterhaltung der Räumlichkeiten und der Einrichtung der Tagespflege (Investitionskosten). Dieser Betrag wird durch den Kreis Steinfurt refinanziert.
Die Kosten in Höhe von derzeit 3,32 € je Besuchstag müssen vom Tagespflegegast getragen werden, sofern kein Pflegegrad vorliegt.
Verhinderungspflege
- Der Besuch der Mobilé Tagespflege (ausgenommen Kosten für Unterkunft und Verpflegung) ist über die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) abrechnungsfähig. Im Jahr stehen 2.612,00 € zur Verfügung.
- Der Besuch der Mobilé Tagespflege (ausgenommen Kosten für Unterkunft und Verpflegung) ist über das ab dem 01.07.2025 zur Verfügung stehende Entlastungsbudget (löst die Verhinderung- und Kurzzeitpflege ab) abrechungsfähig. Im Jahr stehen 3.539 € zur Verfügung.
Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger
- Im Einzelfall und nach Prüfung kann eine Kostenübernahme im Rahmen der „Hilfe zur Pflege“ (§ 61 ff. SGB XII) erfolgen.
Beispiele
Beispiel 1:
Der Besuch 2x wöchentlich inkl. Fahrdienst (10€ je Fahrt) bei Pflegegrad II kostet monatlich 885,66 €, die Pflegekasse übernimmt 721,00 €
Unterkunft und Verpflegung summiert sich auf 164,66 €, die Pflegekasse übernimmt 131,00 €.
Die Zuzahlung beläuft sich auf insgesamt 264,01 € monatlich (Ohne Fahrdienst: 99,36 €).
Beispiel 2:
Der Besuch 1x wöchentlich inkl. Fahrdienst (10,00 je Fahrt) bei Pflegegrad II kostet monatlich 442,83 €, die Pflegekasse übernimmt 721,00 €
Unterkunft und Verpflegung summiert sich auf 115,18 €, die Pflegekasse übernimmt diesen Betrag vollständig (max. 131,00 €).
Der Besuch 1x wöchentlich wird somit vollständig von der Pflegekasse übernommen.
Beispiel 3:
Der Besuch 3x wöchentlich inkl. Fahrdienst (10,00€ je Fahrt) bei Pflegegrad III kostet monatlich 1376,42 €, die Pflegekasse übernimmt 1.357,00 €
Unterkunft und Verpflegung summiert sich auf 345,53 €, die Pflegekasse übernimmt 131,00 €.
Die Zuzahlung beläuft sich auf insgesamt 233,95 € monatlich (Ohne Fahrdienst: 220,53 €).
Gültig ab: 01.01.2025
Stand: 03.01.2025