Preis­struk­tur

Preis­über­sicht ab 01.01.2025

Zusam­men­set­zung der Prei­se und Über­blick über die Kos­ten­be­tei­li­gung durch die Pflegekassen

Die Ent­gel­te für die Leis­tun­gen rich­ten sich nach den mit den Kos­ten­trä­gern (Pfle­ge­kas­sen und Sozi­al­hil­fe­trä­gern) getrof­fe­nen Vergütungsvereinbarungen.

Das Leis­tungs­ent­gelt je Besuchs­tag beträgt bei monat­li­cher Abrech­nung im Rah­men des Ver­tra­ges pro Tag und Gast:

Unter­kunft und Verpflegung

  • Die Kos­ten für die Unter­kunft und Ver­pfle­gung kön­nen über den Ent­las­tungs­be­trag nach §45b im SGB XI (bis zu monat­lich 131,00 €) abge­rech­net werden.

Fahrt­kos­ten

  • Die Fahrt­kos­ten sind abrech­nungs­fä­hig über die durch den bewil­lig­ten Pfle­ge­grad zur Ver­fü­gung ste­hen­den Anspruch an Sach­leis­tun­gen. Die Beför­de­rung einer Per­son im Roll­stuhl kos­tet kei­nen Aufpreis.
  • Der Fahr­dienst wird in Eigen­re­gie durch Mobilé ange­bo­ten. Es wird kein exter­nes Taxi Unter­neh­men eingesetzt.

Inves­ti­ons­kos­ten

  • Ent­gelt für die Anschaf­fung und Unter­hal­tung der Räum­lich­kei­ten und der Ein­rich­tung der Tages­pfle­ge (Inves­ti­ti­ons­kos­ten). Die­ser Betrag wird durch den Kreis Stein­furt refinanziert.
    Die Kos­ten in Höhe von der­zeit 3,32 € je Besuchs­tag müs­sen vom Tages­pfle­ge­gast getra­gen wer­den, sofern kein Pfle­ge­grad vorliegt.

Ver­hin­de­rungs­pfle­ge

  • Der Besuch der Mobilé Tages­pfle­ge (aus­ge­nom­men Kos­ten für Unter­kunft und Ver­pfle­gung) ist über die Ver­hin­de­rungs­pfle­ge (§39 SGB XI) abrech­nungs­fä­hig. Im Jahr ste­hen 2.612,00 € zur Verfügung.
  • Der Besuch der Mobilé Tages­pfle­ge (aus­ge­nom­men Kos­ten für Unter­kunft und Ver­pfle­gung) ist über das ab dem 01.07.2025 zur Ver­fü­gung ste­hen­de Ent­las­tungs­bud­get (löst die Ver­hin­de­rung- und Kurz­zeit­pfle­ge ab) abre­chungs­fä­hig. Im Jahr ste­hen 3.539 € zur Verfügung.

Kos­ten­über­nah­me durch den Sozialhilfeträger

  • Im Ein­zel­fall und nach Prü­fung kann eine Kos­ten­über­nah­me im Rah­men der „Hil­fe zur Pfle­ge“ (§ 61 ff. SGB XII) erfolgen.

Bei­spie­le

Bei­spiel 1:

Der Besuch 2x wöchent­lich inkl. Fahr­dienst (10€ je Fahrt) bei Pfle­ge­grad II kos­tet monat­lich 885,66 €, die Pfle­ge­kas­se über­nimmt 721,00 €
Unter­kunft und Ver­pfle­gung sum­miert sich auf 164,66 €, die Pfle­ge­kas­se über­nimmt 131,00 €.
Die Zuzah­lung beläuft sich auf ins­ge­samt 264,01 € monat­lich (Ohne Fahr­dienst: 99,36 €).

Bei­spiel 2:

Der Besuch 1x wöchent­lich inkl. Fahr­dienst (10,00 je Fahrt) bei Pfle­ge­grad II kos­tet monat­lich 442,83 €, die Pfle­ge­kas­se über­nimmt 721,00 €
Unter­kunft und Ver­pfle­gung sum­miert sich auf 115,18 €, die Pfle­ge­kas­se über­nimmt die­sen Betrag voll­stän­dig (max. 131,00 €).
Der Besuch 1x wöchent­lich wird somit voll­stän­dig von der Pfle­ge­kas­se übernommen.

Bei­spiel 3:

Der Besuch 3x wöchent­lich inkl. Fahr­dienst (10,00€ je Fahrt) bei Pfle­ge­grad III kos­tet monat­lich 1376,42 €, die Pfle­ge­kas­se über­nimmt 1.357,00 €
Unter­kunft und Ver­pfle­gung sum­miert sich auf 345,53 €, die Pfle­ge­kas­se über­nimmt 131,00 €.
Die Zuzah­lung beläuft sich auf ins­ge­samt 233,95 € monat­lich (Ohne Fahr­dienst: 220,53 €).

 

Gül­tig ab: 01.01.2025
Stand: 03.01.2025


Ihr Ansprechpartner

Jea­nette Teupe
Pfle­ge­dienst­lei­tung, SIS Expertin
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