Preis­struk­tur

Preis­über­sicht

Zusam­men­set­zung der Prei­se und Über­blick über die Kos­ten­be­tei­li­gung durch die Pflegekassen

Die Ent­gel­te für die Leis­tun­gen rich­ten sich nach den mit den Kos­ten­trä­gern (Pfle­ge­kas­sen und Sozi­al­hil­fe­trä­gern) getrof­fe­nen Vergütungsvereinbarungen.

Das Leis­tungs­ent­gelt je Besuchs­tag beträgt bei monat­li­cher Abrech­nung im Rah­men des Ver­tra­ges pro Tag und Gast:

Unter­kunft und Verpflegung

  • Die Kos­ten für die Unter­kunft und Ver­pfle­gung kön­nen über den Ent­las­tungs­be­trag nach §45b im SGB XI (bis zu monat­lich 125,00 €) abge­rech­net werden.

Fahrt­kos­ten

  • Die Fahrt­kos­ten sind abrech­nungs­fä­hig über die durch den bewil­lig­ten Pfle­ge­grad zur Ver­fü­gung ste­hen­den Anspruch an Sach­leis­tun­gen. Die Beför­de­rung einer Per­son im Roll­stuhl kos­tet kei­nen Aufpreis.
  • Der Fahr­dienst wird in Eigen­re­gie durch Mobilé ange­bo­ten. Es wird kein exter­nes Taxi Unter­neh­men eingesetzt.

Inves­ti­ons­kos­ten

  • Ent­gelt für die Anschaf­fung und Unter­hal­tung der Räum­lich­kei­ten und der Ein­rich­tung der Tages­pfle­ge (Inves­ti­ti­ons­kos­ten). Die­ser Betrag wird durch den Kreis Stein­furt refinanziert.
    Die Kos­ten in Höhe von der­zeit 3,32 € je Besuchs­tag müs­sen vom Tages­pfle­ge­gast getra­gen wer­den, sofern kein Pfle­ge­grad vorliegt.

Ver­hin­de­rungs­pfle­ge

  • Der Besuch der Mobilé Tages­pfle­ge (aus­ge­nom­men Kos­ten für Unter­kunft und Ver­pfle­gung) ist über die Ver­hin­de­rungs­pfle­ge (§39 SGB XI) abrech­nungs­fä­hig. Im Jahr ste­hen 2.418,00 € zur Verfügung.

Kos­ten­über­nah­me durch den Sozialhilfeträger

  • Im Ein­zel­fall und nach Prü­fung kann eine Kos­ten­über­nah­me im Rah­men der „Hil­fe zur Pfle­ge“ (§ 61 ff. SGB XII) erfolgen.

Bei­spie­le

Bei­spiel an zwei Besuchs­ta­gen in der Woche bei Pfle­ge­grad II

  • Der Besuch 2x wöchent­lich inkl. Fahr­dienst (10,00€ je Fahrt, Wohn­ort des Gas­tes ist Burg­stein­furt) bei Pfle­ge­grad II kos­tet monat­lich 915,62 €, die Pfle­ge­kas­se über­nimmt monat­lich 689,00 €.
  • Kos­ten für die Unter­kunft und Ver­pfle­gung sum­mie­ren sich monat­lich auf 230,36 €, die Pfle­ge­kas­se über­nimmt monat­lich bis zu 125,00€, sofern die­ser Ent­las­tungs­be­trag (SGB XI, §45b) nicht ander­wei­tig genutzt wird.
  • Die pri­va­te Zuzah­lung beläuft sich monat­lich bei 2 Besuchs­ta­gen in der Woche auf ins­ge­samt 331,98€ monat­lich (Ohne Fahr­dienst: 158,78€).

Bei­spiel an einem Besuchs­tag in der Woche bei Pfle­ge­grad II

  • Der Besuch 1x wöchent­lich inkl. Fahr­dienst (10,00€ je Fahrt, Wohn­ort des Gas­tes ist Burg­stein­furt) bei Pfle­ge­grad II kos­tet monat­lich 457,81 €, die Pfle­ge­kas­se über­nimmt monat­lich 689,00 €.
  • Kos­ten für die Unter­kunft und Ver­pfle­gung sum­mie­ren sich monat­lich auf 115,18 €, die Pfle­ge­kas­se über­nimmt monat­lich bis zu 125,00€, sofern die­ser Ent­las­tungs­be­trag (SGB XI, §45b) nicht ander­wei­tig genutzt wird.
  • Der Besuch 1x wöchent­lich wird somit voll­stän­dig von der Pfle­ge­kas­se übernommen

Bei­spiel an drei Besuchs­ta­gen in der Woche bei Pfle­ge­grad III

  • Der Besuch 3x wöchent­lich inkl. Fahr­dienst (10,00€ je Fahrt) bei Pfle­ge­grad III kos­tet monat­lich 1.421,37 €, die Pfle­ge­kas­se über­nimmt 1.298,00 €
  • Unter­kunft und Ver­pfle­gung sum­miert sich auf 345,53 €, die Pfle­ge­kas­se über­nimmt 125,00 €.
  • Die Zuzah­lung beläuft sich auf ins­ge­samt 343,90 € monat­lich (Ohne Fahr­dienst: 220,53 €).

 

Gül­tig ab: 01.01.2024
Stand: 06.03.2024


Ihr Ansprechpartner

Jea­nette Teupe
Pfle­ge­dienst­lei­tung, SIS Expertin
Johan­ni­ter­str. 48
48565 Stein­furt
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