Die Entgelte für die Leistungen richten sich nach den mit den Kostenträgern (zuständigen Pflegekassen und Sozialhilfeträgern) getroffenen Vergütungsvereinbarungen.
Das Leistungsentgelt je Besuchstag
(Preise gültig ab 01.09.2022)
beträgt bei monatlicher Abrechnung im Rahmen des Vertrages pro Tag und Gast:
Entgelt für Unterkunft und Verpflegung
Unterkunft 13,15 € und Verpflegung 10,13 €, insgesamt 23,28 € tägl.
Abrechnungsfähig über den Entlastungsbetrag nach §45b im SGB XI, monatlich 125 €.
Entgelt Ausbildungsumlage (PflAFinV)
6,93 € pro Tag und Gast
Abrechnungsfähig über die durch den bewilligten Pflegegrad zur Verfügung stehenden Anspruch an Sachleistungen.
Pflegeleistungen im Bereich des SGB XI
- Pflegegrad 1, pflegebedingter Aufwand 63,33 € tägl.
Gesamt: 93,54 €, Übernahme durch die Pflegekasse bis zu 125€ monatlich
- Pflegegrad 2, plfegebedingter Aufwand 66,66 € tägl.
Gesamt: 96,87 €, Übernahme durch die Pflegekasse bis zu 689€ monatlich
- Pflegegrad 3, pflegebedingter Aufwand 69,99 € tägl.
Gesamt: 100,20 €, Übernahme durch die Pflegekasse bis zu 1.298€ monatlich
- Pflegegrad 4, pflegebedingter Aufwand 73,33 € tägl.
Gesamt: 103,54 €, Übernahme durch die Pflegekasse bis zu 1.612€ monatlich
- Pflegegrad 5, pflegebedingter Aufwand 76,66 € tägl.
Gesamt: 106,87 €, Übernahme durch die Pflegekasse bis zu 1.995€ monatlich
Hol- und Bringdienst
- Burgsteinfurt / pro Fahrt 10,00 €
- Borghorst + Leer / pro Fahrt (bis 7km) 12,00 €
- Weitere Umgebung / pro Fahrt (über 7km) 15,00 €
Die Fahrtkosten sind abrechnungsfähig über die durch den bewilligten Pflegegrad zur Verfügung stehenden Anspruch an Sachleistungen.
Investionskosten
- Entgelt für die Anschaffung und Unterhaltung der Räumlichkeiten und der Einrichtung der Tagespflege (Investitionskosten). Dieser Betrag wird durch den Kreis Steinfurt refinanziert.
Die Kosten in Höhe von derzeit 3,32 € je Besuchstag müssen vom Tagespflegegast getragen werden, sofern kein Pflegegrad vorliegt.
Beispiel an 2 Besuchstagen der Woche
- Der Besuch 2x wöchentlich inkl. Fahrdienst (10€ je Fahrt, Wohnort des Gastes ist Burgsteinfurt) bei Pflegegrad II kostet monatlich 810,49 €, die Pflegekasse übernimmt monatlich 689,00 €.
- Kosten für die Unterkunft und Verpflegung summieren sich monatlich auf 201,60 €, die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 125,00€, sofern dieser Entlastungsbetrag (SGB XI, §45b) nicht anderweitig genutzt wird.
- Die private Zuzahlung beläuft sich monatlich bei 2 Besuchstagen in der Woche auf insgesamt 198,09€ monatlich (Ohne Fahrdienst: 24,89€).
Gültig ab: 01.09.2022
Stand: 12.10.2023