Die Entgelte für die Leistungen richten sich nach den mit den Kostenträgern (zuständigen Pflegekassen und Sozialhilfeträgern) getroffenen Vergütungsvereinbarungen.
beträgt bei monatlicher Abrechnung im Rahmen des Vertrages pro Tag und Gast:
Unterkunft 10,71 € und Verpflegung 8,24 €, insgesamt 18,95 € tägl.
Abrechnungsfähig über den Entlastungsbetrag nach §45b im SGB XI, monatlich 125 €.
2,15 € pro Tag und Gast
Abrechnungsfähig über die durch den bewilligten Pflegegrad zur Verfügung stehenden Anspruch an Sachleistungen.
Die Fahrtkosten sind abrechnungsfähig über die durch den bewilligten Pflegegrad zur Verfügung stehenden Anspruch an Sachleistungen.
Gültig ab: 01.01.2019
Stand: 05.12.2018
Christine Hagedorn und Martin Scholz treten bei der traditionellen Neujahresveranstaltung am Sonntag, 12.01.2020 in der Kreissparkasse Steinfurt auf. Das Publikum kann sich auf einen unterhaltsamen wie anspruchsvollen musikalischen Nachmittag freuen.
Datenschutz ist nichts Neues, obwohl es auf den ersten Blick so aussieht. Es gab eine Datenschutz-Richtlinie, nach der die einzelnen Staaten ihr individuelles nationales Datenschutzrecht gebaut hatten. Diese nationalen Datenschutzrechte waren bis zum 24. Mai 2018 sehr unterschiedlich. Durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung“ wurden Datenschutzrechte aller EU-Länder vereinheitlicht. Für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist dieses eine Pflichtfortbildung!