Noch keinen genauen Plan wie es weitergehen soll?
Nutze das Praktikum, um Ideen für deine berufliche Zukunft zu bekommen und die Zeit bis zum Ausbildungs- oder Studienbeginn sinnvoll zu überbrücken.
Du kannst dich sozial engagieren und einen Einblick in soziale und pflegerische Berufe bekommen, dich einfach ausprobieren und weiterentwickeln, neue Leute kennen lernen, Verantwortung übernehmen…
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) bzw. der Bundesfreiwilligendienst ist ein Orientierungsjahr zwischen Schule, Ausbildung, Studium und Beruf. Hier erproben junge Menschen ihre ersten Schritte in die zukünftige Arbeitswelt, angeleitet durch langjährige berufserfahrene MitarbeiterInnen des Vereins Mobilé e.V. Steinfurt.
Das Praktikum bietet die Möglichkeit, Erfahrungen im Berufsalltag zu sammeln und sich praxisbezogen auf Beruf, Ausbildung oder Studium vorzubereiten.
Begleitung und Unterstützung von älteren Menschen über Tag. Hier wird der Besuchstag gemeinsam gestaltet.
oder
Begleitung und Unterstützung von älteren Menschen, die gerontopsychiatrisch erkrankt sind, in der eigenen Häuslichkeit der Wohngemeinschaft.
Das Jahr richtet sich an junge Menschen zwischen 16 und 30 Jahren.
Das FSJ/BFD dauert in der Regel 12 Monate, kann auf Wunsch und nach Absprache mit der Einrichtung verlängert werden (max. 18 Monate).
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden.
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) bzw. der Bundesfreiwilligendienst (BFD) wird mit einem monatlichen Taschengeld in Höhe von 185,00€ sowie mit einem Verpflegungskostenzuschuss in Höhe von 263,00€ vergütet. In Summe stehen dem Freiwilligen rund 448€ monatlich zur freien Verfügung. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden von Mobilé übernommen. Das Kindergeld wird i.d.R. weiter gezahlt. Eine Unterkunft kann von Mobilé e.V. nicht gestellt werden. Mahlzeiten wie Frühstück oder Mittagessen werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Nach Beendigung des Praktikums wird ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt.
Weitere Informationen gibt es hier
Mobilé sucht zum 01.09.2023 Auszubildene im Rahmen generalistischen Pflegeausbildung.
Die „Generalistische Pflegeausbildung“ beschreibt die Reform im Rahmen der Pflegeausbildung, die die bisherigen Ausbildungen der Alten‑, Kranken- und Kinderkrankenpflege verbindet. Mit dem neuen Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ können die examinierten Fachkräfte in allen Pflegebereichen arbeiten. Geregelt ist die generalistische Ausbildung im Pflegeberufereformgesetz, das im Juni 2017 vom Bundestag beschlossen wurde. Die neue Ausbildung startete im Jahr 2020.
Die Auszubildenden werden in den ersten beiden Ausbildungsjahren gemeinsam generalistisch ausgebildet. Setzen die Auszubildenden im letzten Ausbildungsdrittel diese Ausbildung fort, erwerben sie den Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“. Sie können sich aber auch für einen Schwerpunkt in der Pflege von alten Menschen oder der Versorgung von Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in entscheiden. Hierzu absolvieren die Auszubildenden einen Spezialabschluss in der Altenpflege oder der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.
Mobilé bietet durch die Bereiche ambulante Langzeitpflege, teilstationäre Pflege (Tagespflege) sowie Einsätze in der Gerontopsychiatrie (Wohngemeinschaft für Menschen mit demenziellen Erkrankungen) eine umfassende praktische Begleitung der Berufsausbildung. Im Ausbildungsplan werden die Lernaufgaben den einzelnen Ausbildungsorten zugewiesen.
Voraussetzung für den Zugang zu der Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann ist
1. der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss
oder
2. der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss,
sofern
a) eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,
b) ein staatlich anerkannter oder staatlich geprüfter Berufsabschluss in einem landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferberuf in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer, der den von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 beschlossenen Mindestanforderungen an Ausbildungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege entspricht,
c) eine bis zum 1. Januar 2020 begonnene, erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer oder
d) eine auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes in seiner Fassung von 1985 erteilte Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer nachgewiesen wird, oder
3. der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.
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