Es sind die praktischen Dinge, die Ihnen das Leben zu Hause erleichtern und Ihnen Zeit für Anderes lassen. Die Hauswirtschaftliche Versorgung ist ein Teil der ambulanten Pflege und kann über die zur Verfügung stehenden Pflegesachleistungen nach genehmigten Pflegegrad, über die Verhinderungspflege und/oder über die zusätzlichen Betreuungsleistungen (§45b im SGB XI) abgerechnet werden.
Die Hauswirtschafltiche Versorgung umfasst regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens im Bereich der Haushaltsführung.
Der „Hauswirtschaftlicher Service“ wird von einem Team ausgeführt, das eigens für diese Aufgaben ausgebildet worden ist. Damit verfolgen wir weiterhin konsequent unser Ziel, älteren, pflegebedürftigen oder behinderten Menschen das Leben in der eigenen Häuslichkeit zu erleichtern und zu unterstützen. Ergänzend zum ambulanten Pflegedienst wird damit „Hilfe zur Selbsthilfe“ angeboten.
Mieterfrühstück "Betreutes Wohnen" für alle Mieter und Mieterinnen im Betreuten Wohnen