Wir vereinheitlichen und vereinfachen wir unsere 24-Stunden-Rufbereitschaft im Rahmen unserer ambulanten Pflegeleistungen. Ab sofort gilt eine Rufnummer – rund um die Uhr!
Die Organisation der Versorgung erfolgt auf Grundlage unseres Versorgungsvertrags mit den Pflegekassen gemäß § 72 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI). In diesem Vertrag sind Art, Inhalt und Umfang der von uns erbrachten Pflegeleistungen geregelt – einschließlich der Sicherstellung einer verlässlichen Erreichbarkeit zur Gewährleistung einer kontinuierlichen Versorgung unserer zu versorgenden Personen.
An 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche ist eine qualifizierte Pflegefachkraft erreichbar, um im Bedarfsfall im Rahmen unserer ambulanten Versorgung Hilfe zu leisten. Die Pflegefachkraft kann eine pflegerische Erstversorgung vornehmen und fachlich einschätzen, ob und welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind – zum Beispiel die Hinzuziehung des Rettungsdienstes oder eine stationäre Weiterbehandlung im Krankenhaus.
Ein Hausnotrufgerät dient dazu, Menschen, insbesondere ältere oder gesundheitlich eingeschränkte Personen, in Notfällen schnell Hilfe zu rufen. Es ermöglicht dem Nutzer, z.B. im Falle eines Sturzes, eines medizinischen Notfalls oder anderer Situationen, in denen Unterstützung benötigt wird, mit einem Ansprechpartner, z.B. einer Pflegefachkraft des ambulanten Pflegedienstes, in Kontakt zu treten.
Ein Hausnotrufgerät bietet Sicherheit und ein höheres Maß an Selbstständigkeit im Alltag.