24 Stun­den Pflegenotruf

24 Stun­den Hil­fe durch unse­re Notrufbereitschaft

24-Stun­den-Ruf­be­reit­schaft im Rah­men unse­rer ambu­lan­ten Versorgung

Wir ver­ein­heit­li­chen und ver­ein­fa­chen wir unse­re 24-Stun­den-Ruf­be­reit­schaft im Rah­men unse­rer ambu­lan­ten Pfle­ge­leis­tun­gen. Ab sofort gilt eine Ruf­num­mer – rund um die Uhr!

Die Orga­ni­sa­ti­on der Ver­sor­gung erfolgt auf Grund­la­ge unse­res Ver­sor­gungs­ver­trags mit den Pfle­ge­kas­sen gemäß § 72 Sozi­al­ge­setz­buch XI (SGB XI). In die­sem Ver­trag sind Art, Inhalt und Umfang der von uns erbrach­ten Pfle­ge­leis­tun­gen gere­gelt – ein­schließ­lich der Sicher­stel­lung einer ver­läss­li­chen Erreich­bar­keit zur Gewähr­leis­tung einer kon­ti­nu­ier­li­chen Ver­sor­gung unse­rer zu ver­sor­gen­den Personen.

Was bedeu­tet das konkret?

An 24 Stun­den am Tag, 7 Tage die Woche ist eine qua­li­fi­zier­te Pfle­ge­fach­kraft erreich­bar, um im Bedarfs­fall im Rah­men unse­rer ambu­lan­ten Ver­sor­gung Hil­fe zu leis­ten. Die Pfle­ge­fach­kraft kann eine pfle­ge­ri­sche Erst­ver­sor­gung vor­neh­men und fach­lich ein­schät­zen, ob und wel­che wei­te­ren Maß­nah­men erfor­der­lich sind – zum Bei­spiel die Hin­zu­zie­hung des Ret­tungs­diens­tes oder eine sta­tio­nä­re Wei­ter­be­hand­lung im Krankenhaus.

Ab sofort gilt die Ruf­num­mer 02551–2147 – rund um die Uhr erreich­bar, ein­fach zu merken!


Über­blick

  • Wäh­rend der Öff­nungs­zei­ten unse­rer Geschäfts­stel­le, Mon­tag – Don­ners­tag: 08:00 – 17:00 Uhr sowie Frei­tag: 08:00 – 14:00 Uhr wird Ihr Anruf direkt in unse­rer Geschäfts­stel­le entgegengenommen
  • Außer­halb der genann­ten Öff­nungs­zei­ten wird der Not­ruf auto­ma­tisch an das Bereit­schafts­han­dy der dienst­ha­ben­den Pfle­ge­fach­kraft weitergeleitet.

Kos­ten­hin­weis

  • Bit­te beach­ten Sie, dass Not­fall­ein­sät­ze, bei denen eine Pfle­ge­fach­kraft aus­rü­cken muss, kos­ten­pflich­tig sind. Die Abrech­nung erfolgt gemäß den mit Ihnen bestehen­den Ver­ein­ba­run­gen bzw. den zugrun­de lie­gen­den Pflegeverträgen.
  • Sofern kei­ne ver­trag­li­che Bin­dung mit unse­rem ambu­lan­ten Pfle­ge­dienst besteht, ent­ste­hen bei Inan­spruch­nah­me unse­res Not­fall­diens­tes Kos­ten nach Maß­ga­be unse­rer jeweils gül­ti­gen Ent­gelt­re­ge­lun­gen. Die­se sind von der anfor­dern­den Per­son zu tragen.

Hin­weis zu bis­he­ri­gen Rufnummern

  • Die bis­lang im Umlauf bekann­ten (Handy-)Rufnummern sind über­gangs­wei­se wei­ter­hin erreich­bar. Die­se wer­den mit­tel­fris­tig abgeschaltet.

Sons­ti­ge Erreichbarkeiten

  • Zu den oben genann­ten Öff­nungs­zei­ten sind wir über unse­re Büro­ruf­num­mer 02551–7366 tele­fo­nisch und via Whats­App erreich­bar. Mehr Infos zur Erreich­bar­keit fin­den Sie hier

Sie inter­es­sie­ren sich für ein Haus­not­ruf­ge­rät? 

Ein Haus­not­ruf­ge­rät dient dazu, Men­schen, ins­be­son­de­re älte­re oder gesund­heit­lich ein­ge­schränk­te Per­so­nen, in Not­fäl­len schnell Hil­fe zu rufen. Es ermög­licht dem Nut­zer, z.B.  im Fal­le eines Stur­zes, eines medi­zi­ni­schen Not­falls oder ande­rer Situa­tio­nen, in denen Unter­stüt­zung benö­tigt wird, mit einem Ansprech­part­ner, z.B. einer Pfle­ge­fach­kraft des ambu­lan­ten Pfle­ge­diens­tes, in Kon­takt zu treten.

Ein Haus­not­ruf­ge­rät bie­tet Sicher­heit und ein höhe­res Maß an Selbst­stän­dig­keit im Alltag.