Schreiben an Ministerpräsident Wüst und Gesundheitsminister Laumann
Die von CDU und SPD geplanten Regelungen des Pflegeneuordnungsgesetzes zum Sozialraumbudget (§ 45b SGB XI) und zum Überbrückungsbudget (§ 39 SGB XI) schwächen die häusliche Versorgung, gefährden etablierte Entlastungs- und Betreuungsangebote und verlagern Kosten auf Länder und Kommunen. Der Paritätische NRW hat sich deshalb am 15.10.2026 mit einem Schreiben und einem Factsheet an Ministerpräsident Wüst und Gesundheitsminister Laumann gewandt und wesentliche Korrekturen gefordert. Das Factsheet können Sie auch im Rahmen Ihrer lokalen Arbeit einsetzen.
Mit dem Schreiben (siehe unten) weist der Paritätische NRW auf eine gegensätzliche Wirkung der geplanten Regelungen zur Zielsetzung des Gesetzes hin. Statt die häusliche Pflege zu stärken führen die Neuregelungen zu einer dramatischen Schwächung von Prävention und Entlastung, indem flexible Budgets zweckgebunden werden, familiengerechte Entlastungsstrukturen wegfallenweg, Menschen mit Pflegegrad 1 ersatzlos Leistungsansprüche verlieren und zugelassene wie qualitätsgesicherte Tagespflege sowie ambulante Dienste nicht mehr flexibel finanziert werden können.
Factsheet
In einem Factsheet „PNOG: Entlastung für Pflegebedürftige und Angehörige – Ungewollte Auswirkungen der Regelungen zum Sozialraumbudget und Überbrückungsbudget verhindern“ werden die praktischen Auswirkungen dieser Regelungen detailliert beschrieben.
Forderungen:
Der Paritätische NRW als unser Verband fordert angesichts der negativen Auswirkungen folgende Änderungen am PNOG:
- Die Beibehaltung des bisher flexiblen Leistungsrechts für das Sozialraumbudget und Überbrückungsbudget
- Den Erhalt des Leistungsanspruchs für Menschen mit Pflegegrad 1
- Die Beibehaltung des Umwandlungsanspruchs nach § 45a Abs. 4 SGB XI
- Die Schaffung einer Übergangsfrist bis 31.12.2028 für eine gesicherte Neuausrichtung der Entlastungsleistungen
- Einen Bestandsschutz für anerkannte Anbieter nach AnFöVO unter einem Dach mit einer zugelassenen Pflegeeinrichtung
