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Mo., 15.06.2026

Kri­tik zum Ent­wurf des Pfle­ge­neu­ord­nungs­ge­set­zes (PNOG)

Die Pfle­ge­ver­si­che­rung (und auch die Kran­ke­ver­si­che­rung) steht vor gro­ßen finan­zi­el­len Her­aus­for­de­run­gen. Daher begrü­ßen wir grund­sätz­lich den poli­ti­schen Wil­len, das Sys­tem lang­fris­tig zu sta­bi­li­sie­ren und die vor­han­de­nen Mit­tel ziel­ge­rich­te­ter ein­zu­set­zen. Als ambu­lan­ter Pfle­ge­dienst, der täg­lich Men­schen in ihrer eige­nen Häus­lich­keit beglei­tet, sehen wir jedoch sowohl posi­ti­ve Ansät­ze als auch erheb­li­che Risi­ken in den der­zeit dis­ku­tier­ten Reformvorschlägen.

Posi­ti­ve Aspekte

Posi­tiv bewer­ten wir die geplan­te stär­ke­re Zweck­bin­dung von Pfle­ge­leis­tun­gen. In der Ver­gan­gen­heit wur­den Leis­tun­gen wie das Pfle­ge­geld häu­fig als all­ge­mei­ne Geld­leis­tung aus­ge­zahlt, ohne dass nach­voll­zieh­bar war, ob die Mit­tel tat­säch­lich für pfle­ge­ri­sche oder betreue­ri­sche Zwe­cke ein­ge­setzt wur­den. Aus unse­rer Sicht ist es grund­sätz­lich sinn­voll, die vor­han­de­nen Gel­der stär­ker an kon­kre­te Unter­stüt­zungs- und Pfle­ge­leis­tun­gen zu kop­peln. Pfle­ge­be­dürf­ti­ge Men­schen sol­len von den Leis­tun­gen der Pfle­ge­ver­si­che­rung pro­fi­tie­ren, und genau dort soll­ten die Mit­tel auch ankommen.

Auch die geplan­te stär­ke­re Bin­dung der Ver­hin­de­rungs­pfle­ge an qua­li­fi­zier­te Leis­tungs­er­brin­ger sehen wir grund­sätz­lich posi­tiv. Die Ver­hin­de­rungs­pfle­ge wur­de geschaf­fen, um pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge zu ent­las­ten und eine ver­läss­li­che Ver­sor­gung sicher­zu­stel­len. Wenn die dafür vor­ge­se­he­nen Mit­tel künf­tig tat­säch­lich für die­sen Zweck ein­ge­setzt wer­den, stärkt dies die Qua­li­tät und Trans­pa­renz der Versorgung.

Grund zur Sorge

Mit gro­ßer Sor­ge betrach­ten wir jedoch den geplan­ten Weg­fall des bis­he­ri­gen Ent­las­tungs­be­tra­ges für Men­schen mit Pfle­ge­grad 1. Beson­ders kri­tisch sehen wir, dass dies nach aktu­el­lem Stand auch Per­so­nen betref­fen soll, die bereits heu­te einen Pfle­ge­grad 1 besit­zen und die Leis­tung regel­mä­ßig nut­zen. Für vie­le Betrof­fe­ne stellt der Ent­las­tungs­be­trag die ein­zi­ge Mög­lich­keit dar, über­haupt pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung in Anspruch zu nehmen.

Aus unse­rer täg­li­chen Pra­xis wis­sen wir, dass gera­de die­se frü­hen und nied­rig­schwel­li­gen Hil­fen eine enor­me Wir­kung ent­fal­ten. Unter­stüt­zung im Haus­halt, Beglei­tun­gen im All­tag, Hil­fen bei orga­ni­sa­to­ri­schen Auf­ga­ben oder sozia­le Betreu­ung sta­bi­li­sie­ren die Situa­ti­on in der eige­nen Häus­lich­keit nach­hal­tig. Pfle­ge­be­dürf­ti­ge Men­schen kön­nen dadurch län­ger selbst­stän­dig leben, Ange­hö­ri­ge wer­den ent­las­tet und Pfle­ge­be­dürf­tig­keit wird verhindert.

Durch sol­che prä­ven­ti­ven Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­te kann ein Umzug in eine sta­tio­nä­re Pfle­ge­ein­rich­tung deut­lich hin­aus­ge­zö­gert oder sogar voll­stän­dig ver­mie­den wer­den kann. Wer früh­zei­tig in Unter­stüt­zung inves­tiert, ver­hin­dert häu­fig deut­lich höhe­re Kos­ten, die spä­ter durch eine sta­tio­nä­re Ver­sor­gung ent­ste­hen würden.

Aus­wirk­lun­gen auf die Tagespflege

Eben­so wich­tig ist die teil­sta­tio­nä­re Ver­sor­gung durch Tages­pfle­ge­ein­rich­tun­gen. Die Tages­pfle­ge ist für vie­le Men­schen ein unver­zicht­ba­rer Bestand­teil eines funk­tio­nie­ren­den Unter­stüt­zungs­netz­wer­kes. Gera­de die Kom­bi­na­ti­on aus ambu­lan­ter Pfle­ge, Unter­stüt­zung im All­tag und Tages­pfle­ge ermög­licht es vie­len Pfle­ge­be­dürf­ti­gen, über Jah­re hin­weg in ihrer ver­trau­ten Umge­bung woh­nen zu bleiben.

Beson­ders kri­tisch sehen wir daher die der­zeit bekann­ten Pla­nun­gen, wonach die Kos­ten für Unter­kunft und Ver­pfle­gung in der Tages­pfle­ge künf­tig weder über den bis­he­ri­gen Ent­las­tungs­be­trag noch über das neue All­tags­bud­get finan­ziert wer­den kön­nen. Für vie­le Betrof­fe­ne wür­de dies zu deut­lich höhe­ren Eigen­an­tei­len führen.

Fol­gen

Die Fol­ge könn­te sein, dass sich zahl­rei­che Pfle­ge­be­dürf­ti­ge den Besuch einer Tages­pfle­ge schlicht nicht mehr leis­ten kön­nen. Dies hät­te nicht nur Aus­wir­kun­gen auf die Lebens­qua­li­tät der Betrof­fe­nen und die Ent­las­tung ihrer Ange­hö­ri­gen, son­dern wür­de auch die wirt­schaft­li­che Grund­la­ge vie­ler Tages­pfle­ge­ein­rich­tun­gen gefähr­den. Anbie­ter wer­den prü­fen müs­sen, ob die not­wen­di­ge Aus­las­tung ihrer Ein­rich­tun­gen wei­ter­hin erreicht wer­den kann. Sin­ken­de Bele­gungs­zah­len könn­ten lang­fris­tig dazu füh­ren, dass Ange­bo­te redu­ziert oder sogar Ein­rich­tun­gen geschlos­sen wer­den müssen.

Aus­wirk­lun­gen auf die Unter­stüt­zung und Ent­las­tung in der Häuslichkeit 

Mit gro­ßer Skep­sis betrach­ten wir außer­dem die der­zeit vor­ge­se­he­ne Aus­ge­stal­tung des neu­en All­tags­bud­gets in Höhe von 175 Euro monat­lich. Nach den bis­lang bekann­ten Infor­ma­tio­nen sol­len ambu­lan­te Pfle­ge­diens­te die­se Leis­tun­gen künf­tig nicht mehr oder nur noch sehr ein­ge­schränkt erbrin­gen dürfen.

Soll­te dies tat­säch­lich umge­setzt wer­den, wür­de dies aus unse­rer Sicht gewach­se­ne und bewähr­te Ver­sor­gungs­struk­tu­ren erheb­lich gefähr­den. Mit­ar­bei­ten­de wur­den gewon­nen, geschult und dau­er­haft sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig beschäf­tigt. Es ent­stan­den ver­läss­li­che Struk­tu­ren, die von Pfle­ge­be­dürf­ti­gen und Ange­hö­ri­gen glei­cher­ma­ßen geschätzt werden.

Wenn die­se Leis­tun­gen künf­tig nicht mehr durch ambu­lan­te Pfle­ge­diens­te erbracht wer­den dür­fen, droht der Ver­lust die­ser Struk­tu­ren. Für vie­le Diens­te wür­de die wirt­schaft­li­che Grund­la­ge ent­spre­chen­der Ange­bo­te ent­fal­len. Dies könn­te dazu füh­ren, dass Mit­ar­bei­ten­de ent­las­sen wer­den müs­sen und wert­vol­le Fach­kom­pe­tenz ver­lo­ren geht. Gleich­zei­tig wür­den Pfle­ge­be­dürf­ti­ge ver­trau­te Ansprech­part­ner ver­lie­ren und bestehen­de Ver­sor­gungs­netz­wer­ke auseinanderbrechen.

Wir befürch­ten, dass die Reform damit genau jene Ange­bo­te schwächt, die nach­weis­lich dazu bei­tra­gen, Pfle­ge­be­dürf­tig­keit im häus­li­chen Umfeld zu bewäl­ti­gen und sta­tio­nä­re Ver­sor­gung hin­aus­zu­zö­gern. Die Fol­ge könn­ten stei­gen­de Belas­tun­gen für Ange­hö­ri­ge, ein höhe­rer Bedarf an sta­tio­nä­ren Pfle­ge­plät­zen und letzt­lich sogar höhe­re Kos­ten für das Gesamt­sys­tem sein.

Appell

Wir appel­lie­ren  an die poli­ti­schen Ent­schei­dungs­trä­ger, die Bedeu­tung prä­ven­ti­ver Hil­fen, ambu­lan­ter Pfle­ge­an­ge­bo­te und teil­sta­tio­nä­rer Ver­sor­gungs­for­men stär­ker zu berück­sich­ti­gen. Eine erfolg­rei­che Pfle­ge­re­form soll­te nicht nur kurz­fris­ti­ge Ein­spa­run­gen betrach­ten, son­dern die lang­fris­ti­gen Aus­wir­kun­gen auf Pfle­ge­be­dürf­ti­ge, Ange­hö­ri­ge, Leis­tungs­er­brin­ger und die gesam­te Ver­sor­gungs­land­schaft in den Mit­tel­punkt stellen.

Aus unse­rer Sicht muss das gemein­sa­me Ziel sein, Men­schen mög­lichst lan­ge ein selbst­be­stimm­tes Leben in ihrer eige­nen Häus­lich­keit zu ermög­li­chen. Ambu­lan­te Pfle­ge, Unter­stüt­zung im All­tag und Tages­pfle­ge leis­ten hier­zu einen unver­zicht­ba­ren Bei­trag und soll­ten daher gestärkt statt geschwächt werden.


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