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Di., 05.05.2026

Sta­bi­le Pfle­ge braucht ver­läss­li­che Finan­zie­rung: Gegen Kür­zun­gen in der häus­li­chen Krankenpflege

Die geplan­ten Rege­lun­gen durch das GKV-Sta­bi­li­sie­rungs­ge­setz gefähr­den die häus­li­che Kran­ken­pfle­ge (SGB‑V) in ihrer Sub­stanz. Tarif­treue wird ein­ge­for­dert, aber die Refi­nan­zie­rung gestri­chen – ein Wider­spruch mit abseh­ba­ren Fol­gen für die Ver­sor­gung. Ohne ver­läss­li­che Finan­zie­rung dro­hen Ein­schrän­kun­gen für Pati­en­tin­nen und Patienten.

Der vor­lie­gen­de Ent­wurf des GKV-Bei­trags­satz­sta­bi­li­sie­rungs­ge­set­zes gibt Anlass zu erheb­li­cher Sor­ge. Die vor­ge­se­he­nen Rege­lun­gen tref­fen die häus­li­che Kran­ken­pfle­ge (SGB V) in einem bereits ange­spann­ten Ver­sor­gungs­feld unmit­tel­bar und ver­schär­fen bestehen­de struk­tu­rel­le Probleme.

Kern des Ent­wurfs ist die Begren­zung von Ver­gü­tungs­stei­ge­run­gen – ori­en­tiert an der Grund­lohn­ra­te – sowie die Strei­chung der bis­he­ri­gen Ver­pflich­tung zur voll­stän­di­gen Refi­nan­zie­rung von Tarif­lohn­stei­ge­run­gen in den Ver­gü­tungs­ver­hand­lun­gen. Gleich­zei­tig bleibt die Pflicht zur tarif­li­chen Bezah­lung (Tarif­treue) bestehen.

Die­ses Neben­ein­an­der ist wider­sprüch­lich: Tarif­li­che Löh­ne sind ver­bind­lich, ihre Finan­zie­rung jedoch nicht mehr. Die­ses Para­do­xon ent­zieht ambu­lan­ten Pfle­ge­diens­ten die wirt­schaft­li­che Grundlage.

Hin­zu kommt, dass Kos­ten­ent­wick­lun­gen der Rea­li­tät nicht fol­gen: Stei­gen­de Per­so­nal­kos­ten, Ener­gie­prei­se, Doku­men­ta­ti­ons­auf­wand und all­ge­mei­ne Infla­ti­on las­sen sich unter gede­ckel­ten Ver­gü­tun­gen nicht abbil­den. Zudem ist davon aus­zu­ge­hen, dass ent­spre­chen­de Reform­an­sät­ze nicht auf das SGB V beschränkt blei­ben, son­dern per­spek­ti­visch auch auf das SGB XI aus­ge­wei­tet werden.

Die Sta­bi­li­sie­rung der Bei­trags­sät­ze erfolgt damit nicht durch struk­tu­rel­le Refor­men, son­dern über­wie­gend durch Begren­zung von Leis­tun­gen und Ver­gü­tun­gen. Fach­ver­bän­de und Akteu­re des Gesund­heits­we­sens war­nen bereits, dass dies zu einer Reduk­ti­on der Ver­sor­gung füh­ren wird.

Für die häus­li­che Kran­ken­pfle­ge bedeu­tet dies konkret:

  • Ein­schrän­kung von Kapa­zi­tä­ten und Leistungsangeboten
  • stei­gen­der wirt­schaft­li­cher Druck auf Träger
  • Rück­zug von Diens­ten aus der Versorgung

Wir for­dern daher nachdrücklich:

  • die voll­stän­di­ge Refi­nan­zie­rung tarif­li­cher Lohn­stei­ge­run­gen sicherzustellen
  • auf Ver­gü­tungs­de­cke­lun­gen in der häus­li­chen Kran­ken­pfle­ge zu verzichten

Eine ver­läss­li­che Ver­sor­gung im häus­li­chen Umfeld ist ele­men­ta­rer Bestand­teil des Gesund­heits­sys­tems. Ihre Sicher­stel­lung darf nicht durch struk­tu­rel­le Unter­fi­nan­zie­rung gefähr­det werden.