Der vorliegende Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes gibt Anlass zu erheblicher Sorge. Die vorgesehenen Regelungen treffen die häusliche Krankenpflege (SGB V) in einem bereits angespannten Versorgungsfeld unmittelbar und verschärfen bestehende strukturelle Probleme.
Kern des Entwurfs ist die Begrenzung von Vergütungssteigerungen – orientiert an der Grundlohnrate – sowie die Streichung der bisherigen Verpflichtung zur vollständigen Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen in den Vergütungsverhandlungen. Gleichzeitig bleibt die Pflicht zur tariflichen Bezahlung (Tariftreue) bestehen.
Dieses Nebeneinander ist widersprüchlich: Tarifliche Löhne sind verbindlich, ihre Finanzierung jedoch nicht mehr. Dieses Paradoxon entzieht ambulanten Pflegediensten die wirtschaftliche Grundlage.
Hinzu kommt, dass Kostenentwicklungen der Realität nicht folgen: Steigende Personalkosten, Energiepreise, Dokumentationsaufwand und allgemeine Inflation lassen sich unter gedeckelten Vergütungen nicht abbilden. Zudem ist davon auszugehen, dass entsprechende Reformansätze nicht auf das SGB V beschränkt bleiben, sondern perspektivisch auch auf das SGB XI ausgeweitet werden.
Die Stabilisierung der Beitragssätze erfolgt damit nicht durch strukturelle Reformen, sondern überwiegend durch Begrenzung von Leistungen und Vergütungen. Fachverbände und Akteure des Gesundheitswesens warnen bereits, dass dies zu einer Reduktion der Versorgung führen wird.
Eine verlässliche Versorgung im häuslichen Umfeld ist elementarer Bestandteil des Gesundheitssystems. Ihre Sicherstellung darf nicht durch strukturelle Unterfinanzierung gefährdet werden.
