Termine

Mit­glieds­ver­samm­lung als Umlaufverfahren

Termin:
Mi 30.09.2020, 19:00 Uhr
Ort:
Umlaufverfahren
Zielgruppe:
Mitglieder des Vereins

Gemäß „Gesetz zur Abmil­de­rung der Fol­gen der COVID-19-Pan­de­mie im Zivil‑, Insol­venz- und Straf­ver­fah­rens­recht“ v. 27.3.2020, § 5 Abs. 3 ist ein Beschluss ohne Ver­samm­lung der Mit­glie­der gül­tig, wenn alle Mit­glie­der betei­ligt wur­den, bis zu dem vom Ver­ein gesetz­ten Ter­min min­des­tens die Hälf­te der Mit­glie­der ihre Stim­men in Text­form abge­ge­ben haben und der Beschluss mit der erfor­der­li­chen Mehr­heit gefasst wurde.

Vor die­sem Hin­ter­grund haben wir beschlos­sen, ein schrift­li­ches Beschluss­ver­fah­ren für fol­gen­de Punk­te durchzuführen:

 

  1. Ent­las­tung des Vor­stan­des für Jahr 2019 und den ent­spre­chen­den Abschluss 

 

  1. Vor­stand­wah­len, wenn erforderlich 

 

Wir las­sen den Mit­glie­dern des Ver­eins den Geschäfts­be­richt und die geplan­ten Beschluss­vor­la­gen ca. Ende August 2020 per Post zukom­men mit der Bit­te um Kenntnisnahme.

Bit­te nut­zen Sie die dar­auf­fol­gen­den Wochen bis zum 30.09.2020 für even­tu­el­le Rück­fra­gen zum Geschäfts­be­richt und zu den Beschlussvorlagen.

Mel­den Sie sich, wenn Sie sich für eine Posi­ti­on im ehren­amt­li­chen Vor­stand zur Wahl stel­len möchten.

Sobald die­se Frist abge­lau­fen ist, wer­den wir Ihnen die Beschluss­vor­la­gen per Post mit fran­kier­tem Rück­um­schlag zusen­den mit der Bit­te um Unter­zeich­nung und Rücksendung.

Vie­len Dank für Ihr Ver­ständ­nis für die­ses unkon­ven­tio­nel­le Vorgehen.