Gemäß „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil‑, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ v. 27.3.2020, § 5 Abs. 3 ist ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.
Vor diesem Hintergrund haben wir beschlossen, ein schriftliches Beschlussverfahren für folgende Punkte durchzuführen:
Entlastung des Vorstandes für Jahr 2019 und den entsprechenden Abschluss
Vorstandwahlen, wenn erforderlich
Wir lassen den Mitgliedern des Vereins den Geschäftsbericht und die geplanten Beschlussvorlagen ca. Ende August 2020 per Post zukommen mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Bitte nutzen Sie die darauffolgenden Wochen bis zum 30.09.2020 für eventuelle Rückfragen zum Geschäftsbericht und zu den Beschlussvorlagen.
Melden Sie sich, wenn Sie sich für eine Position im ehrenamtlichen Vorstand zur Wahl stellen möchten.
Sobald diese Frist abgelaufen ist, werden wir Ihnen die Beschlussvorlagen per Post mit frankiertem Rückumschlag zusenden mit der Bitte um Unterzeichnung und Rücksendung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis für dieses unkonventionelle Vorgehen.
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