Antigentests bieten die Möglichkeit, mehr zu testen und schneller Infektionen zu erkennen.
Deswegen eignen sie sich besonders für Besucher, Beschäftigte, Bewohner und Patienten von Pflegeheimen, Krankenhäusern, Tagespflegeeinrichtungen, Wohngemeinschaften und anderen medizinischen Einrichtungen. Ihr Einsatz soll verhindern, dass sich alte und kranke Menschen mit dem Coronavirus anstecken. Für sie ist die Gefahr von schwerwiegenden Folgen einer Infektion am größten.
Der Test basiert auf dem Nachweis von SARS-CoV-2-Eiweißen. Dazu muss ein Abstrich im Nasenrachenraum vorgenommen werden. Die einfachere Auswertung eines Antigentests erlaubt die Testung auch außerhalb eines Labors, z. B. in einer Pflegeeinrichtung selbst.
Unser Testkonzept sieht vor, die Bewohner und Bewohnerinnen der Wohngemeinschaft und die Gäste der Tagespflegeeinrichtung sowie das Personal einmal wöchentlich zu testen, davon unabhängig bei auffälligen Symptomen, die auf eine Infektion mit dem SARS-CoV‑2 Virus hindeuten könnten.
Versorgte Personen im Bereich der ambulanten Pflege und Hauswirtschaft werden nur bei Auffälligkeiten bzw. Symptomen in Bezug auf SARS-CoV‑2 getestet.
Der Antigen-Schnelltest wird von medizinischem Personal durchgeführt.
Unser Testkonzept wird ab einem 7 Tage Inzidenz Wert von über 50 auf 100.000 Einwohner in Kreis Steinfurt umgesetzt.
Die Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Corona SARS-CoV‑2 ist auf der Website des Bundesgesundheitsministerium einsehbar. Auf Wunsch stellen wir ihnen ein Ausdruck zur Verfügung.
Im diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass Besuche der Einrichtung, insbesondere Besuche der Bewohner und Bewohnerinnen der Wohngemeinschaft, bei Erkältungssymptomen untersagt sind.