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Do, 12.11.2020

Der Coro­na Schnell­test kommt

Anti­gen­tests bie­ten die Mög­lich­keit, mehr zu tes­ten und schnel­ler Infek­tio­nen zu erkennen.

Des­we­gen eig­nen sie sich beson­ders für Besu­cher, Beschäf­tig­te, Bewoh­ner und Pati­en­ten von Pfle­ge­hei­men, Kran­ken­häu­sern, Tages­pfle­ge­ein­rich­tun­gen, Wohn­ge­mein­schaf­ten und ande­ren medi­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen. Ihr Ein­satz soll ver­hin­dern, dass sich alte und kran­ke Men­schen mit dem Coro­na­vi­rus anste­cken. Für sie ist die Gefahr von schwer­wie­gen­den Fol­gen einer Infek­ti­on am größten.

Der Test basiert auf dem Nach­weis von SARS-CoV-2-Eiwei­ßen. Dazu muss ein Abstrich im Nasen­ra­chen­raum vor­ge­nom­men wer­den. Die ein­fa­che­re Aus­wer­tung eines Anti­gen­tests erlaubt die Tes­tung auch außer­halb eines Labors, z. B. in einer Pfle­ge­ein­rich­tung selbst.

Unser Test­kon­zept sieht vor, die Bewoh­ner und Bewoh­ne­rin­nen der Wohn­ge­mein­schaft und die Gäs­te der Tages­pfle­ge­ein­rich­tung sowie das Per­so­nal ein­mal wöchent­lich zu tes­ten, davon unab­hän­gig bei auf­fäl­li­gen Sym­pto­men, die auf eine Infek­ti­on mit dem SARS-CoV‑2 Virus hin­deu­ten könnten.

Ver­sorg­te Per­so­nen im Bereich der ambu­lan­ten Pfle­ge und Haus­wirt­schaft wer­den nur bei Auf­fäl­lig­kei­ten bzw. Sym­pto­men in Bezug auf SARS-CoV‑2 getestet.

Der Anti­gen-Schnell­test wird von medi­zi­ni­schem Per­so­nal durchgeführt.

Unser Test­kon­zept wird ab einem 7 Tage Inzi­denz Wert von über 50 auf 100.000 Ein­woh­ner in Kreis Stein­furt umgesetzt.

Die Ver­ord­nung zum Anspruch auf Tes­tung in Bezug auf einen direk­ten Erre­ger­nach­weis des Coro­na SARS-CoV‑2 ist auf der Web­site des Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um ein­seh­bar. Auf Wunsch stel­len wir ihnen ein Aus­druck zur Verfügung.

Im die­sem Zusam­men­hang wei­sen wir dar­auf hin, dass Besu­che der Ein­rich­tung, ins­be­son­de­re Besu­che der Bewoh­ner und Bewoh­ne­rin­nen der Wohn­ge­mein­schaft, bei Erkäl­tungs­sym­pto­men unter­sagt sind.

Für Besu­che sind grund­sätz­lich FFP2 Mas­ken emp­feh­lens­wert, ger­ne stel­len wir ihnen die­se zur Verfügung.

Die größ­te Gefahr, wel­che wir unbe­dingt ver­hin­dern müs­sen, ist dass das SARS-CoV‑2 Virus in die Ein­rich­tung getra­gen wird und dabei Bewoh­ner und Bewoh­ne­rin­nen in der Wohn­ge­mein­schaft, Gäs­te in der Tages­pfle­ge oder ver­sorg­te Pati­en­ten im ambu­lan­ten Dienst, Per­so­nal oder wei­te­re Ange­hö­ri­ge ansteckt.

Der von Mobilé ver­sorg­te Per­so­nen­kreis gehört zur schüt­zens­wer­ten Risikogruppe.