Nach Erlass vom 17.März 2020 wurde durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vor dem Hintergrund des Ausbruchs des SARS-CoV‑2 Virus ein Betretungsverbot für Tagespflegeeinrichtungen erlassen.
Aufgrund der aktuellen Sachlage des mittlerweile erreichten Rückgangs der Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Menschen und in Abwägung mit der durch die Tagesspflege erreichten Entlastung der pflegenden Angehörigen sowie der Teilhabe der Pflegebedürftigen, wird ab Montag, 08.06.2020 unsere Einrichtung auf Grundlage eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes wieder geöffnet.
Vor der erstmaligen Wiederaufnahme des Tagespflegegastes in unserer Einrichtung benötigen wir die Bestätigung, dass keine Erkältungssymtome vorliegen, welche auf eine Infektion mit SARS-CoV2 hinweisen. Dazu wird den Gästen im Vorfeld ein Fragebogen zugesendet, welcher uns vor dem ersten Besuchstag vorliegen muss.
Die Tagespflegeeinrichtung darf nur durch das Personal und der Tagespflegegäste betreten werden. Wird der Tagespflegegast von den Angehörigen gebracht und abgeholt, muss eine Übergabe an der Eingangstür stattfinden.
Die bisherigen Abhol- und Bringzeiten können variieren, da der Fahrdienst weitestgehend Einzelfahrten durchführt. (bzw. maximal einen Rollstuhl und einen Sitzplatz). Die ungefähren Abhol- und Bringzeiten teilen wir Ihnen zeitnah telefonisch mit.
Sollte der Tagespflegegast nachweislich mit einer COVID-19 infizierten Person in Kontakt getreten sein, kann dem Betreten der Einrichtung nicht zugestimmt werden. Mobilé muss unverzüglich bei auftretenden Symptomen des Gastes, welche auf eine SARS-CoV2 Infektion deuten, informiert werden.