Neuigkeiten

Mi, 20.12.2017

Neue Tages­pfle­ge­sät­ze zum 01.01.2018

Seit nun fast einem Jahr gilt das Pfle­ge­stär­kungs­ge­setz II (PSG II) und somit ein neu­er Pflegebedürftigkeitsbegriff.

Die wich­tigs­te Ände­rung bzw. Ver­bes­se­rung für den Pfle­ge­be­dürf­ti­gen ist die Wand­lung von Pfle­ge­stu­fen zu Pfle­ge­gra­den und eine ganz­heit­li­che­re Betrach­tung des Men­schen als sozia­les Wesen.

Fach­kräf­te­man­gel

Der in den letz­ten Jah­ren immer wie­der dis­ku­tier­te und erwar­te­ter Fach­kräf­te­man­gel hat sich im Jahr 2017 stark ausgeprägt.

Mobilé setzt hier auf die Berufs­aus­bil­dung und bil­det kon­ti­nu­ier­lich vier Alten­pfle­ge­schü­le­rIn­nen aus. Der prak­ti­sche Teil fin­det u.a. im Tages­pfle­ge­haus statt, um Aspek­te wie sozia­le Inter­ak­ti­on und Betreu­ung zu stär­ken. Die­ses ist eine Inves­ti­ti­on in die Zukunft und in die Attrak­ti­vi­tät der Ausbildung.

Ver­hand­lun­gen

Das Umla­ge­sys­tem finan­ziert die Aus­zu­bil­den­den. Der Bei­trag steigt ab Janu­ar 2018 von 1,79€ auf 1,84€ je Gast und Tag, da die Gesamt­an­zahl von Aus­bil­dungs­plät­zen in NRW gestie­gen ist.

In Bezug auf die pfle­ge­be­ding­ten Kos­ten sowie die Kos­ten für Unter­kunft und Ver­pfle­gung stan­den wir in Ver­hand­lun­gen mit den Pfle­ge­kas­sen. Die Gesamt­kos­ten erhö­hen sich um ca. 4,67%.

Um wei­ter­hin qua­li­fi­zier­tes Per­so­nal vor­hal­ten zu kön­nen, sind die­se Anpas­sun­gen not­wen­dig. In zwei Schrit­ten (zum 01.01.2017 und 01.05.2017) wur­den die Gehäl­ter ange­ho­ben, um sich dem TVöD anzu­glei­chen. Zum 01.01.2018 wird eine wei­te­re Erhö­hung von 3% umgesetzt.

Wir hof­fen auf ihr Ver­ständ­nis. Bei Fra­gen zu die­sem The­ma kön­nen Sie zu den Geschäfts­zei­ten ger­ne mit uns in Kon­takt treten.

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