Seit nun fast einem Jahr gilt das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) und somit ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Die wichtigste Änderung bzw. Verbesserung für den Pflegebedürftigen ist die Wandlung von Pflegestufen zu Pflegegraden und eine ganzheitlichere Betrachtung durch die Einführung des neuen Begutachtungsassessments, welches die Aktivitäten und Fähigkeiten des Pflegebedürftigen beurteilt.
Der in den letzten Jahren immer wieder diskutierte und erwarteter Fachkräftemangel hat sich im Jahr 2017 stark ausgeprägt. Offene Personalstellen sind nur schwierig neu zu besetzen, gleichzeitig ist die Nachfrage nach häuslicher Pflege so hoch wie nie.
Mobilé setzt hier auf die Berufsausbildung und bildet kontinuierlich vier AltenpflegeschülerInnen aus. Dieses ist eine Investition in die Zukunft. Das Umlagesystem finanziert die Auszubildenden. Der Beitrag steigt, da die Gesamtanzahl von Ausbildungsplätzen in NRW gestiegen ist.
Um weiterhin qualifiziertes Personal vorhalten zu können, wurden in zwei Schritten (zum 01.01.2017 und 01.05.2017) die Gehälter angehoben, um sich dem TVöD anzugleichen. Zum 01.01.2018 wird eine weitere Erhöhung um 3% angestrebt.
Um diese dringend notwenigen Anpassungen zu refinanzieren, wurden Vergütungsverhandlungen (§89 SGB XI) mit den Pflegekassen in NRW geführt. Demnach erhöht sich ab 01.01.2018 der Punktwert von 0,04240 auf 0,04348 Punkte. Die Hausbesuchspauschale erhöht sich auf 2,45€ je Einsatz.
Im Rahmen der Umlage für die Ausbildungsvergütung in der Altenpflege müssen alle stationären, teilstationären Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste in NRW in einen gemeinsamen „Umlagetopf“ einzahlen. Der Punktwert dieser Ausbildungsumlage wird einheitlich von 0,00501 auf 0,00526 Punkte erhöht.
Somit ergibt sich ein neuer Gesamtwert von 0,04874 Punkten. Die Erhöhung beträgt ca. 2,8%.
Am Beispiel des Leistungskomplexes 19 (Ganzwaschung, Ausscheidung) erhöht sich der Preis je abgerechneten Einsatz von bisher 22,14€ auf 22,76€.
Wir weisen darauf hin, dass die durch uns erbrachten pflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen in einem im Kostenvoranschlag definierten bzw. bei der Pflegekasse abgerechneten Leistungskomplex formuliert sein müssen. Beispiel: Findet im Rahmen einer Ganzwaschung auch ein Toilettengang statt, so wird von uns der Leistungskomplex L19 als Verbundleistung abgerechnet. Hierauf wiesen uns der Medizinische Dienst der Krankenkassen im Rahmen einer Qualitätsprüfung hin.
Sollten sich Fragen aus diesen Änderungen ergeben, so stehen wir Ihnen gerne für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.
Eine ab dem 01.01.2018 gültige Preisliste finden sie » hier.