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Di, 21.11.2017

Ver­gü­tung ambu­lan­ter Pfle­ge­leis­tun­gen ab 01.01.2018

Seit nun fast einem Jahr gilt das Pfle­ge­stär­kungs­ge­setz II (PSG II) und somit ein neu­er Pfle­ge­be­dürf­tig­keits­be­griff. Die wich­tigs­te Ände­rung bzw. Ver­bes­se­rung für den Pfle­ge­be­dürf­ti­gen ist die Wand­lung von Pfle­ge­stu­fen zu Pfle­ge­gra­den und eine ganz­heit­li­che­re Betrach­tung durch die Ein­füh­rung des neu­en Begut­ach­tungs­as­sess­ments, wel­ches die Akti­vi­tä­ten und Fähig­kei­ten des Pfle­ge­be­dürf­ti­gen beurteilt.

Der in den letz­ten Jah­ren immer wie­der dis­ku­tier­te und erwar­te­ter Fach­kräf­te­man­gel hat sich im Jahr 2017 stark aus­ge­prägt. Offe­ne Per­so­nal­stel­len sind nur schwie­rig neu zu beset­zen, gleich­zei­tig ist die Nach­fra­ge nach häus­li­cher Pfle­ge so hoch wie nie.

Berufs­aus­bil­dung

Mobilé setzt hier auf die Berufs­aus­bil­dung und bil­det kon­ti­nu­ier­lich vier Alten­pfle­ge­schü­le­rIn­nen aus. Die­ses ist eine Inves­ti­ti­on in die Zukunft. Das Umla­ge­sys­tem finan­ziert die Aus­zu­bil­den­den. Der Bei­trag steigt, da die Gesamt­an­zahl von Aus­bil­dungs­plät­zen in NRW gestie­gen ist.

Um wei­ter­hin qua­li­fi­zier­tes Per­so­nal vor­hal­ten zu kön­nen, wur­den in zwei Schrit­ten (zum 01.01.2017 und 01.05.2017) die Gehäl­ter ange­ho­ben, um sich dem TVöD anzu­glei­chen. Zum 01.01.2018 wird eine wei­te­re Erhö­hung um 3% angestrebt.

Ände­rung Punktwert

Um die­se drin­gend not­we­ni­gen Anpas­sun­gen zu refi­nan­zie­ren, wur­den Ver­gü­tungs­ver­hand­lun­gen (§89 SGB XI) mit den Pfle­ge­kas­sen in NRW geführt. Dem­nach erhöht sich ab 01.01.2018 der Punkt­wert von 0,04240 auf 0,04348 Punk­te. Die Haus­be­suchs­pau­scha­le erhöht sich auf 2,45€ je Einsatz.

Im Rah­men der Umla­ge für die Aus­bil­dungs­ver­gü­tung in der Alten­pfle­ge müs­sen alle sta­tio­nä­ren, teil­sta­tio­nä­ren Pfle­ge­ein­rich­tun­gen und ambu­lan­te Pfle­ge­diens­te in NRW in einen gemein­sa­men „Umla­ge­topf“ ein­zah­len. Der Punkt­wert die­ser Aus­bil­dungs­um­la­ge wird ein­heit­lich von 0,00501 auf 0,00526 Punk­te erhöht.

Somit ergibt sich ein neu­er Gesamt­wert von 0,04874 Punk­ten. Die Erhö­hung beträgt ca. 2,8%.

Bei­spiel

Am Bei­spiel des Leis­tungs­kom­ple­xes 19 (Ganz­wa­schung, Aus­schei­dung) erhöht sich der Preis je abge­rech­ne­ten Ein­satz von bis­her 22,14€ auf 22,76€.

Wir wei­sen dar­auf hin, dass die durch uns erbrach­ten pfle­ge­ri­schen und haus­wirt­schaft­li­chen Leis­tun­gen in einem im Kos­ten­vor­anschlag defi­nier­ten bzw. bei der Pfle­ge­kas­se abge­rech­ne­ten Leis­tungs­kom­plex for­mu­liert sein müs­sen. Bei­spiel: Fin­det im Rah­men einer Ganz­wa­schung auch ein Toi­let­ten­gang statt, so wird von uns der Leis­tungs­kom­plex L19 als Ver­bund­leis­tung abge­rech­net. Hier­auf wie­sen uns der Medi­zi­ni­sche Dienst der Kran­ken­kas­sen im Rah­men einer Qua­li­täts­prü­fung hin.

Soll­ten sich Fra­gen aus die­sen Ände­run­gen erge­ben, so ste­hen wir Ihnen ger­ne für Aus­künf­te und Bera­tung zur Verfügung.

Aktu­el­le Über­sicht Leistungskomplexe

Eine ab dem 01.01.2018 gül­ti­ge Preis­lis­te fin­den sie » hier.

 


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